Wildschadenklausel in der Teilkasko

Wildschadenklausel Kaskoversicherung

Was steckt hinter der Wildschadenklausel?

 

Jetzt wieder vermehrt Wildschadenunfälle

Die dunkle Jahreszeit ist da und es kommt zu vermehrtem Wildwechsel auf den Strassen. Inbesondere während der Dämmerung von 17:00 bis 19:00 Uhr, nachts und auch morgens zwischen 5.00 und 8:00 Uhr kommt es jetzt häufiger zu Zusammenstößen mit Rehen, Hischen, Wilschweinen, Füchsen oder Kleinwild, die die Strasse überqueren.


 

Wildschadenklausel - einfach erklärt. Was zählt als "Haarwild"?

Die Teilkasko Deines Fahrzeuges übernimmt auch Wildschadenunfälle. Allerdings ist in der Wildschadenklausel Deiner Teilkasko genau definiert, was als Wildunfall zählt: Kollision mit Haarwild. Als Haarwild gelten: Rehe, Hirsche, Wildschweine, Dachse, Marder, Dammwild, Feldhasen und Füchse. Federwild wie Fasan, Vögel, Hühner, Hund, Katze oder Nutztiere sind nicht versichert. Bei Nutztieren sowie Hund oder Katze muss man sich an den Besitzer halten.


 

 

GUT ZU WISSEN

Der Schaden wird vom Versicherer nur übernommen, wenn sich das Fahrzeug beim Zusammenstoß mit dem Haarwild noch in Bewegung befindet. Schäden, die bei einem geglückten Brems- oder Ausweichmanöver entstehen (z. B. Schleudern, Abkommen von der Fahrbahn etc.), werden nur von einer Vollkaskoversicherung ersetzt.

 

 

Ausweg "Erweiterte Wildschadenklausel "

Neben dem "Standard-Wildunfallschutz"enthalten neuere Tarife bereits eine "erweiterete Wildschadenklausel".Diese umfasst dann "Haarwild aus dem Jagdgesetz sowie Haus- und Nutztiere", einige Versicherer versichern sogar von "Tiere aller Art". Bei anderen Versichern muss man einen Premium Tarif abschliessen, um bei alen Wildunfällen versichert zu sein. Leider gibt es keine verbindliche Vorschrift, welche Schäden diese erweiterte Klausel genau abdeckt.


 

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Selbst wenn alle Tiere lt. Tarif versichert sind, zahlt die Teilkasko nicht immer. Bei kleinen Tieren wie Hase, Fuchs oder Kanin­chen solltest Du keinesfalls ausweichen.Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem anderen Auto oder einem Baum sind in der Regel deutlich höher, als die der Kollision mit dem Wild. Wer es dennoch versucht. riskiert seinen Teilkaskoschutz. Weichst Du einem grösseren Tier aus, muss die Versicherung zahlen. Allerdings muss man beweisen, daß das Ausweichmanöver aufgrund des Wildes und nicht aufgrund eines Fahrfehlers notwendig war. Gut, wenn ein Beifahrer im Fond sitzt.

 

GUT ZU WISSEN

- Nach einem Unfall die Polizei und/oder den für den Unfallort zuständigen Jäger informieren
- Blut- und Haarspuren am Fahrzeug keinesfalls beseitigen bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat

 

Wildschadenklausel in der Teilkasko

In der dunklen Jahreszeit kommt es schnell zu einem Wildschaden. Was muss ich bei der Wildschadenklausel beachten?

Wenn Du Dich für eine Erweiterung der Wildschadenklausel interessierst oder die Versicherung wechseln möchtest, frag bei uns nach. Wir informieren Dich gern zu den Einzelheiten. Auch prüfen wir gern Deinen vorhandenen Versicherungschutz. Das gilt nicht nur, wenn Du bereits Kunde bist.

Bei uns bekommst Du auch alle Versicherungen aus einer Hand und bist garantiert rundum geschützt, wenn es darauf ankommt. Das bedeutet, daß Du im Schadenfall von den Experten rundum optimal betreut wirst.


 

Du brauchst mehr Infos? Hast noch Fragen?

Wir beraten wir Dich unabhängig, fair und vor allem individuell. Bei uns wird Beratungsqualität und Transparenz großgeschrieben. Profitiere von unserer langjährigen Erfahrung und unserer komptenten Beratung. Als Makler haben wir Zugriff auf die Versicherungs-Tarife am gesamten Markt. Wir unterstützen Dich bei Deinen Entscheidungen und sind persönlich für Dich da. 

Unsere Leistungen sind für Dich 100% kostenlos und ohne jede Verpflichtung. Warum also warten? Informiere Dich unverbindlich und vereinbare jetzt Deinen Termin.


 

 


 
 

Wildschadenklausel in der Teilkasko
  • Information
  • Unabhängige Beratung
  • Servicequalität
4.8

K. Pitzen: Meine Bewertung von Forsbeck Versicherungsmakler

Wildschadenklausel in der Teilkasko
Vor Jahren hat meine Teilkasko den Zusammenstoß mit einem Hund nicht bezahlt, weil Unfälle mit Hunden nicht versichert sind. Heute bin ich schlauer. Meine Versicherungsmaklerin achtet darauf, dass bei einer neuen KFZ-Versicherung möglichst alle Zusammenstöße mit Tieren versichert sind. Außerdem werde ich informiert, wenn es einen günstigeren Tarif gibt. Sehr bequem. 🙂