Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind schon heute nicht ausreichend. Je nach Pflegestufe gibt es einen festen Beitrag unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die in der Regel deutlich über dem Zuschuss liegen.
Die Pflege in einem deutschen Pflegeheim kostet durchschnittlich 3.500€ - 4.000€. Bei einem vorhandenen Pflegegrad 3 bezuschusst die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen mit lediglich 1.298€. Die restlichen 2.202€ müssen als Eigenanteil selbst getragen werden. Häufig übersteigt dieser Eigenanteil die eigene Rente. Um zu verhindern, dass das Eigenheim oder das persönliche Vermögen angetastet oder die Kinder durch den Elternunterhalt für die eigenen Eltern haften müssen, ist es sinnvoll, möglichst früh eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen und privat vorzusorgen.
Die Pflege in einem deutschen Pflegeheim kostet durchschnittlich 3.500€ - 4.000€. Bei einem vorhandenen Pflegegrad 3 bezuschusst die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen mit lediglich 1.298€. Die restlichen 2.202€ müssen als Eigenanteil selbst getragen werden. Häufig übersteigt dieser Eigenanteil die eigene Rente. Um zu verhindern, dass das Eigenheim oder das persönliche Vermögen angetastet oder die Kinder durch den Elternunterhalt für die eigenen Eltern haften müssen, ist es sinnvoll, möglichst früh eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen und privat vorzusorgen.
Es gibt es verschiedene Pflegeversicherungsarten:
Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung, die eine bestimmte Rente zahlt, wenn der Versicherungsnehmer pflegebedürftig wird. Die Rentenleistung kann gestaffelt sein, je nach Pflegestufe ergibt sich dann eine unterschiedliche Rentenhöhe.
Bei der Pflegetagegeldversicherung zahlt der Versicherer eine feste Summe für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit.
Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung, die eine bestimmte Rente zahlt, wenn der Versicherungsnehmer pflegebedürftig wird. Die Rentenleistung kann gestaffelt sein, je nach Pflegestufe ergibt sich dann eine unterschiedliche Rentenhöhe.
Bei der Pflegetagegeldversicherung zahlt der Versicherer eine feste Summe für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit.
Die Höhe des Pflege-Tagegelds kann frei vereinbart werden. Es gibt allerdings zwei unterschiedliche Systeme, mit denen die Erstattungshöhe festgelegt wird.
Beim statischen System gibt es die volle Erstattung in der privaten Pflegeversicherung nur in der Pflegestufe III. In den unteren Pflegestufen gibt es einen festen prozentualen Anteil der Entschädigung in der Pflegestufe III (zum Beispiel 50 % in Pflegestufe II, 30 % in Pflegestufe I).
Beim dynamischen System sind alle Werte frei wählbar, die Entschädigungsleistungen in den unteren Stufen dürfen nur nicht höher sein als in den Stufen darüber. Mit der dynamischen Absicherung lassen sich zum Beispiel auch alle Pflegestufen mit dem gleichen Entschädigungssatz versichern.
Beim statischen System gibt es die volle Erstattung in der privaten Pflegeversicherung nur in der Pflegestufe III. In den unteren Pflegestufen gibt es einen festen prozentualen Anteil der Entschädigung in der Pflegestufe III (zum Beispiel 50 % in Pflegestufe II, 30 % in Pflegestufe I).
Beim dynamischen System sind alle Werte frei wählbar, die Entschädigungsleistungen in den unteren Stufen dürfen nur nicht höher sein als in den Stufen darüber. Mit der dynamischen Absicherung lassen sich zum Beispiel auch alle Pflegestufen mit dem gleichen Entschädigungssatz versichern.
Die Pflegezusatzversicherung sollte mit Bedacht gewählt werden und Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen.
Manche Kunden ziehen die Erstattung der angefallenen Restkosten vor, andere möchten eine zusätzliche Rente oder eine feste Summe, um finanziell unabhängig zu bleiben. Unverzichtbar ist deshalb eine gute Beratung, die Ihnen alle Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungs-Modelle aufschlüsseln kann.
Manche Kunden ziehen die Erstattung der angefallenen Restkosten vor, andere möchten eine zusätzliche Rente oder eine feste Summe, um finanziell unabhängig zu bleiben. Unverzichtbar ist deshalb eine gute Beratung, die Ihnen alle Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungs-Modelle aufschlüsseln kann.
Gesundheitsfragen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Es gibt „normale“ und „offene Gesundheitsfragen“. Offene Gesundheitsfragen sind Fragen, die man nicht eindeutig mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten kann. Jedoch gibt es auch Gesellschaften mit kulanten Annahmebedingungen. Wir beraten Sie gern bei der ahl Ihrer individuellen Pflegezusatzversicherung.
Dies ist sogar unbedingt notwendig. Durch die Inflation verliert Ihr Geld jedes Jahr an Wert (ca. 1-2 %). Sie sollten deshalb Ihre Leistung aus der privaten Pflegerente regelmäßig erhöhen. Mit der Option „Dynamik“ können Sie Ihre private Vorsorge an die Kostenentwicklung anpassen. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Vorsorge mit einem Einmalbeitrag gezahlt haben.
Ja, selbstverständlich! Ihre Eltern sind die Versicherten Personen für die private Pflegeversicherung und beantworten die Gesundheitsfragen. Die Beiträge können Sie von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen und damit Ihre Eltern finanziell entlasten.