Schneespaß und Luftrettung

Skispaß und Luftrettung

Tiefblauer Himmel, die Wintersonne lockt auf die Piste. "Komm heil zurück" wünscht man sich vor der Tour, denn jeder weiss, daß Ski fahren und Snowboarden mit Gefahren verbunden ist. In jeder Skisaison verletzten sich mehr als 45.000 Menschen beim Schneespaß. Sehr schnell kann das Pistenvergnügen zu Ende sein, die schnelle Abfahrt endet mit einen Knochenbruch oder einem Zusammenprall. Im vergangenen Winter waren Kollisionen (85%) zwischen Wintersportlern die häufigste Unfallursache. Nicht selten begeht ein Unfallverursacher Pistenflucht, weil er fürchtet, für die hohen Kosten der aufzukommen. So am Wochenende auf dem Rettenbachferner im Ötztal. Ein Skifahrer wurde von einen Snowboarder touchiert und brach sich dabei den Oberarm. Der Unfallverursacher fuhr einfach davon, konnte aber später am Liftdrehkreuz in Sölden gestellt werden. In Österreich wird Unfallflucht auf der Piste mit Fahrerflucht gleich gesetzt. Wer erwischt wird, dem droht ein Strafverfahren. Durch Zeugenaussagen und Liftdaten stehen die Chancen nicht schlecht, den Unfallverursacher ausfindig zu machen.

Allein in den deutschsprachigen Alpenländern werden jedes Jahr mehrere Zehntausend Unfälle registriert, nach denen Ski- oder Snowboardfahrer medizinisch behandelt werden müssen. Das Verletzungsspektrum reicht von einfachen Prellungen und Schürfwunden bis hin zu schweren Brüchen und der Verletzung innerer Organe. Rund zehn Prozent aller in der Klinik behandelten Skiunfallopfer haben eine Verletzung am Kopf. Rumpfprellungen und Rippen- oder Schlüsselbeinbrüche sind bei Snowboardern häufiger als bei Skifahrern. Der klassische Bein- oder Handbruch findet sich ebenfalls vielen Skifahrern. Wer ohne ausreichenden Versicherungsschutz auf der Piste in einen Unfall verwickelt wird, dem laufen die Kosten schnell aus dem Ruder. Wichtig für Wintersportler sind deshalb vor allem eine private Haftpflicht und eine Unfallpolice, um das jähe Ende der Pistengaudi zumindest finanziell abzufedern. In Südtirol und Italien verlangt von allen Ski-und Snowboardfahrern den Nachweis einer gültigen Privat-Haftpflichtversicherung. Wer von den Pistencarabinieri ohne Nachweis erwischt wird, dem drohen empfindliche Geldstrafen.

Liegt man schwerer verletzt auf der Piste, so alarmiert die Bergrettung den Hubschrauber. Jede Minute der Luftrettung reisst ein tiefes Loch ins Portemonaie, weil die Kosten nicht- oder nur teilweise übernommen werden. Welche Versicherungen die Rettung aus der Luft bezahlen und was in den einzelnen Alpenländern gilt – die Regelungen hier im Überblick.

 

Wer bezahlt die Luftrettung? | Leo Forsbeck - die Versicherungs-Experten

Azurblauer Himmel und Sonne - der Tiefschnee lockt

 

Zentrale Notrufnummern der Bergrettung

Das Erste was Du tun solltest, wenn Du in einem Skiunfall verwickelt bist, ist ruhig bleiben. Auch wenn es schwer fällt. Sichere die Unfallstelle ab, kommuniziere offen Dein Problem. Wenn Du kannst, verschaffe Dir  einen Überblick, ob die Verletzungen leicht oder schwer sind. Sind sie schwer, alarmiere die Bergrettung. Die Skinationen in Europa haben für die Bergrettung unterschiedliche Rufnummern. Allerdings kannst Du im Notfall auch den in Europa geltenden Euronotruf 112 wählen. Mit den nationalen Alpin-Notrufnummern erreichst Du die jeweilige Bergrettung:

  • in Österreich 140
  • in Frankreich 15
  • in Italien und Südtirol 118
  • in der Schweiz 144
  • in Deutschland 112

 

Leo Forsbeck - Die Versicherungs-Experten

 

Deutschland: Rettungseinsätze zahlt die Krankenkasse
In Deutschland werden Rettungseinsätze bei Verletzungen und Erkrankungen in der Regel von den Krankenkassen bezahlt, egal ob es sich um eine private oder gesetzliche handelt. „Die Hubschraubereinsätze werden von den Leitstellen disponiert, die über die Notwendigkeit entscheiden“, sagt Stefanie Kapp von der DRF Luftrettung. „Der Notarzt kommt, wenn der Notarzt gebraucht wird.“ Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bedarf es für die Kostenübernahme aber eines „krankenbehandlungsbedürftigen Hintergrunds“. Das muss keine Behandlung im Krankenhaus sein. Auch wenn nur eine medizinische Versorgung durch einen niedergelassenen Arzt nötig ist, bezahlt die Krankenkasse.

Leo Forsbeck - Die Versicherungsexperten

Private Unfallversicherung zahlt Such- und Bergungskosten
Muss ein Skifahrer in den Bergen vom Hubschrauber gerettet werden, weil er wegen des schlechten Wetters nicht mehr ohne zu großes Risiko ins Tal zurückkehren könnte, muss er die Kosten selbst tragen. Auch Suchaktionen nach vermissten Wintersportlern oder ein Lawineneinsatz fallen nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbst die privaten Krankenkassen übernehmen die Bergungskosten nicht immer.

Und diese können erheblich sein: Einen Sondereinsatz Berg veranschlagt die Bergwacht Bayern mit 980 Euro. Fallen mehr als 50 Einsatzkraftstunden an, wird es sogar noch teurer. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Skifahrer eine private Unfallversicherung abschließen. Diese übernimmt auch Such- und Bergungskosten.

 

Beispielrechnung Hubschrauberbergung

Hubschrauber Einheit Einzelpreis in € Betrag in €
Entsendung des Notarzthubschraubers, Versorgung am Notfallort und Bergung, Transport ins Krankenhaus 51min 89,70 4.574,70
Bereitstellungsgebühr 1 396,00 396,00
Medikamentenpauschale 1 180,00 180,00
Bearbeitungsgebühr 1 40,00 40,00
Summe 5.190,70

 

Leo Forsbeck - die Versicherungs-Experten | Nur die private Unfallversicherung übernimmt Such- und Bergungskosten

Wegen Lawinengefahr gesperrte Piste

 

Österrreich: Skifahrer ohne Zusatzversicherung bleiben auf Kosten sitzen
Zwar haben GKV-Versicherte in allen EU-Ländern und der Schweiz Anspruch auf eine medizinische Versorgung und Sachleistungen. Der Umfang richtet sich allerdings nach ausländischem Recht. Verunfallt ein Deutscher zum Beispiel in Österreich, übernimmt seine Krankenkasse auch nur die Kosten, die eine österreichische Krankenkasse für ihre Versicherten bezahlen müsste. Eine zusätzliche Unfall- oder Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb ratsam.

Gerade in den benachbarten Alpenländern ist der Leistungsumfang nicht so umfangreich wie hierzulande. In Österreich werden die Rettungskosten bei Ski-Unfällen meist überhaupt nicht bezahlt. Nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen beteiligt sich die österreichische Krankenversicherung, aber auch das nur mit einer geringen Pauschale. Skifahrer müssen sich also extra absichern, wenn sie die Kosten für den Helikoptereinsatz, im Schnitt rund 3.500 Euro, nicht tragen wollen. „Die Patienten erhalten von uns in jedem Fall eine Rechnung“, sagt Ralph Schüller von der ÖAMTC Flugrettung, die jährlich rund 2.000 Einsätze zu Alpin-Sportunfällen fliegt.

Bergung eines verunglückten Skifahrers durch die Bergrettung | Leo Forsbeck - Die Versicherungs-Experten

Bergung eines verunglückten Skifahrers durch die Bergrettung

 

Schweiz: Verunfallten Skifahrern droht eine hohe Zuzahlung
Auch in der Schweiz bleiben verunfallte Skifahrer ohne private Versicherung schnell auf hohen Rettungskosten sitzen. Zwar zahlt im Schweizer Gesundheitssystem bei medizinischen Rettungseinsätzen die Krankenkasse. Allerdings nur bis zum Höchstsatz von 5.000 Schweizer Franken. „Gerade bei Helikopterrettungen kann die gedeckte Summe rasch überstiegen werden und die versicherte Person muss die Lücke selber bezahlen“, erklären die Schweizer Krankenversicherer. Auch sie empfehlen deutschen Touristen den Abschluss einer zusätzlichen Absicherung. Den Restbetrag würde je nach Vertrag eine Auslandsreisekrankenversicherung oder die private Unfallversicherung zahlen.

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Knochenbrüche erfordern fast immer die Luftrettung und eine Krankenhausbehandlung

© Detailinformationen GDV

Wer viel Geld für den Winterurlaub ausgibt, sollte beim Versicherungsschutz nicht am falschen Ende knausern und sich in große finanzielle Risiken begeben. Zumal die entscheidenden Policen nicht teuer sind. Eine Privathaftplicht ist beispielsweise schon ab 100 Euro im Jahr zu haben. Und eine private Unfallpolice für weniger als zehn Euro im Monat. Als Auffangnetz kann sich im Ernstfall auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung erweisen, wenn der Skiunfall zur länger dauernden Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität führt.

Damit Du auf und neben der Piste bestens abgesichert bist, haben wir Deinen passgenauen Schutz. Wenn Dich das Thema interessiert, sprich uns an. Wie wünschen eine unfall- und bergrettungsfreie Wintersportsaison!

 

 

Telefon 02253/8420 oder 0177 / 838 70 19

Was leistet Deine private Unfallversicherung?

 

 


Schneespaß und Luftrettung
4.9

Zusammenfassung

Schneespass und Luftrettung

Nach meinem Snowboardunfall musste die Bergwacht anrücken und der Hubschrauber brachte mich mit meinen Brüchen ins nächste Krankenhaus. Herr Rüdiger Forsbeck stand mir bezgl. der Unfallversicherung zur Seite und regelte alles mit der Versicherung. Bin gut beraten gewesen und überaus ausreichend versichert. Nur wenn es kracht merkt man, was die Versicherung und der Berater wirklich leisten. Ich kann mich nur bedanken!