Balkontür kaputt, abgerissene Dachrinne, umgefallener Baum, Beule im Auto? Wer soll das bezahlen? Stürme hinterlassen dabei teils heftige Schäden, die vielfach Dächer und KFZ´s treffen. Solche Schäden erreichen oft ungeahnte Schadenssummen und man ist froh, wenn man die richtigen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen hat.
Meldefristen
Eine genaue Meldefrist für Sturmschäden gibt es nicht, der Schaden muss unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern pro Stunde sprechen Meteorologen von einem Sturm, das entspricht der Windstärke 8.
Beachte bitte Deine Schadensminderungpflicht!
Schäden durch Sturm oder Unwetter dürfen erst mal nur notrepariert repariert werden, um Folgeschäden möglichst gering zu halten oder auch zu verhindern. So müssen bpsw. zerbrochene Fenster abgedichtet, werden um den Schaden so gering wie möglich zuhalten. Ebenso sind Möbel und Hausrat bei eindringendem Wasser in Sicherheit zu bringen. Ein abgedecktes Dach hingegen muss man nicht selbst reparieren. Nicht vergessen: Vor jeder Notreparatur die Schäden dokumentieren, am besten mit Liste und Fotos.
Bei einem Sturmschaden sind folgende Versicherungen für die jeweiligen Schäden zuständig
Wohngebäudeversicherung: Die allgemeine Gebäudeversicherung ist beim Sturmschaden der erste Ansprechpartner für Schäden am Dach. In ihre Zuständigkeit fallen sämtliche Bestandteile der Hausfassade und des Baustoffs. Sie deckt außerdem Folgeschädigungen ab, beispielsweise wenn durch das kaputte Dach Feuchtigkeit eindringt, die entsprechende Wasserschäden. nach sich ziehen.
Hausratversicherung: Bei Schäden am Dach kann es auch zu indirekten Verlusten kommen. Beispiel: die Wohnungseinrichtung im Dachgeschoss wird durch hinabstürzende Dachteile beschädigt. Kaputtes Interieur erstattet dabei grundsätzlich die Hausratversicherung.
Glasversicherungen: Je nach Versicherungsbedingungen kann es notwendig sein, eine zusätzliche Glasversicherung abzuschließen, damit auch Schäden an (Dach-) Fenstern übernommen werden. Wichtig: Damit die Glasversicherung greift, müssen bei Sturm unbedingt alle Fenster geschlossen werden.
Voll-/ Teilkasko-Versicherung: Falls das vor dem Haus abgestellte Auto von herabfallenden Dachziegeln oder einem umstürzenden Baum getroffen wird, ist für die Schadensregulierung die ganz normale Kaskoversicherung zuständig.
Nach einem Schaden muss die Versicherung unverzüglich informiert werden, die dann u.U. einen Gutachter für die Schaden-Bewertung schickt. Die Liste mit den vorliegenden Schäden der Schadenmeldung beifügen und mit Fotos belegen. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du die Schadenmeldung schriftlich vornimmst. Falls es besonders schnell gehen muss, ist die Meldung per Telefon möglich.
Erst nach Absprache mit dem Versicherer dürfen Schäden richtig repariert oder defekte Gegenstände entsorgt werden. Mehr zum Thema Schäden bei Unwetter kannst du bei uns im Makler Blog nachlesen.
Du bist bei uns versichert? Dann ist es vollkommen easy für Dich. Melde den Schaden direkt bei uns und und und schick Deine Schadenfotos. Wir kümmern uns um die Korrespondenz mit der Versicherung und die Schadenabwicklung.