Ein Zahnunfall ist kein seltenes Ereignis
Kaum eine Woche vergeht, in der nicht ein Kind unserer Kunden einen Zahnunfall hat. Gestern hat der achtjährige Dennis bei einem Sturz mit dem Fahrrad das Kinn heftig am Lenker angeschlagen. "Er hat sich die Lippe aufgebissen, das hat stark geblutet", erzählte mit seine Mutter. Und zwei Vorderzähne waren auch weg." Einen Zahn hat er wohl vor lauter Schreck verschluckt. Die Kundin ist mit Dennis direkt zum Zahnarzt gefahren ist, trotzdem konnte der noch vorhandene, ausgeschlagene Zahn nicht gerettet werden. Das ist eine kleine Katastrophe, weil Dennis vorne schon bleibende Zähne hat.
Dennis hat eine Unfallversicherung
Ich konnte Dennis Eltern beruhigen. Sie hatten auf meinen Rat hin vor einiger Zeit eine Unfallversicherung für Dennis abgeschlossen. Der Zahnarzt dokumentiert die Folgen des Zahnunfalls und ich habe für die Familie die Meldung bei der Unfallversicherung vorgenommen. Wichtig: die Dokumentation des Zahnarztes sollte möglichst umfangreich erfolgen. Damit kann bei möglichen Folge- bzw. Spätschäden der Unfallversicherung nachgewiesen werden, dass die Gesundheitsprobleme auf den früheren Unfall zurückzuführen sind. Hohe Kosten für z.B. ein Implantat, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt, werden dann von der Unfallversicherung übernommen.
Kinder und Jugendliche haben oft Zahnunfälle
An diesem "Spielunfall" kann wieder einmal feststellen, wie wichtig es ist, für Kinder eine Unfallversicherung abzuschließen. Kinder sind Entdecker, Eroberer, Forscher und tollkühne Helden, sie toben gerne und sind sportlich unterwegs. Schrammen, Beulen und kleinere Verletzungen gehören dazu. Ein Sturz oder Sprung, und plötzlich fehlt ein Zahn. Zähne sind zwar die härtesten Teile unseres Körpers, bei Stößen oder Schlägen sind sie trotz allem schnell beschädigt. Aus unserer täglichen Praxis können wir feststellen, dass Zahnunfälle bei Kindern und Jugendlichen besonders häufig sind. Jedes dritte Kind verletzt sich beim Schul- oder Freizeitsport die Zähne. Meist sind die Schneidezähne betroffen.
Wer übernimmt die Kosten?
Ein gelockerter Zahn kann durch den Zahnarzt gerettet werden. Ist der Zahn abgebrochen, zählt jede Minute. Je eher der Zahn wieder in den Knochen eingesetzt wird, erhöht die Chance für den Zahn, zu überleben. Nach 3–4 Stunden ist jeder Rettungsversuch sinnlos. Kann der abgebrochene Zahn / das abgebrochene Zahnstück nicht mehr geklebt werden, muss die Lücke mit Zahnersatz (Krone oder Brücke) versorgt werden. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur ca. 50% der entstehenden Kosten der Regelversorgung. Und wie wir alle wissen, ist ein Implantat oder eine Krone nicht gerade billig. Da ist man froh, wenn die Unfallversicherung dies Restkosten der prothetischen Versorgung trägt.