Wer zahlt eigentlich die Bergungskosten nach einem Unfall?

Bergen oder retten? Was ist der Unterschied?

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Bergungskosten ohne Mehrbeitrag?

Schnell kann der Spaß zum teuren Ernst werden. Für Adrenalinjunkies, Sportverliebte, Kletterer, Trailrunner, Wintersportler, Segler oder Surfer kann die Unfallversicherung mit einer Bergungskostenabsicherung Gold wert sein, denn nicht immer kommt man mit einem blauen Auge davon.

Im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert. Diese Kosten fallen klassischerweise in den Leistungsbereich einer privaten Unfallversicherung. Das Thema Bergung sollte man immer im Auge behalten, zumal viele private Unfallversicherungen oft den Einschluss der Bergungskosten ohne Mehrbeitrag anbieten. Wichtig ist es, auf mögliche Einschränkungen zu achten, wie z.B. die maximale Höhe der Kostenübernahme. Ein Betrag von 10.000€ ist oft zu niedrig, empfohlen werden ca. 30.000€.  Viele Policen schließen Sport­arten mit erhöhtem Unfall­risiko wie Berg­steigen oder Gleitschirm­fliegen aus. Achte als Sportler darauf, dass Deine Sport­art versichert ist.

Beispiele:
Die Bergung eines Unfallopfers war aufgrund der steilen Böschung des Stausees nicht möglich. Das THW ermöglichte die Bergung vom Wasser aus. Die Kosten dafür übernahm die private Unfallversicherung mit Bergungskostenabsicherung.

Vor allem im Gebirge kann eine Suchaktion und eine Bergung bei schwierigen Wetterlagen, unzugänglichem Gelände oder bei Nachteinsätzen sehr viel Geld kosten.  Auch wenn Du keine Verletzung erlitten hast, sondern aufgrund eines Unwetters oder Hochwassers in einem gefährlichen Gebiet festsitzt, bezahlt die Unfallversicherung Deine Bergung.

Die private Unfallversicherungmit Bergungskostenabsicherung sorgt dafür, daß Du für diese Kosten nicht selbst aufkommen musst.

Sichewr in den Bergen unterwegs

Bergen und retten sind 2 Paar Schuhe wenn es um die Übernahme der Kosten geht
Bei der Frage, welche Versicherung wofür einspringt, gilt grundsätzlich: Gesetzliche oder private Krankenversicherer übernehmen nur dann die Kosten, wenn der Einsatz medizinisch notwendig ist. Wird ein Rettungshubschrauber notwendig, damit die Retter einen Verletzten schnellstmöglich medizinisch versorgen können und so sein Leben retten, so springt die Krankenversicherung ein. Muss der Heli eingesetzt werden, um einen leicht Verletzten aus unwegsamem Gebiet zum Krankenwagen zu bringen, fällt das unter die Definition "Bergung". Die Krankenversicherung wird die Erstattung der Kosten fast immer ablehnen. Diese Kosten sind dann aus eigener Tasche zu tragen.

Beispiel: wird ein Bergwanderer nach einem Unfall von der Bergwacht ins Tal gebracht, handelt sich um eine Bergung. Das gilt auch, wenn der Helikopter zum Einsatz kommt. Liegen schwerwiegende Verletzungen vor und muss der Verunglückte erst medizinsch oder lebenserhaltend versorgt werden, so handelt es sich um eine Rettung. Diese Kosten übernehmen die Krankenversicherer.

Rettungshubschrauber und Notarzt

Bergungskosten absichern
Wenn man sportlich unterwegs ist, ist die Absicherung der Bergungskosten auch bei Freizeitunfällen wichtig. Die gesetzliche Unfall- und Sozialversicherung kommt grundsätzlich nicht für Freizeitunfälle auf. Da die meisten Unfälle statistisch gesehen in der Freizeit passieren, besteht bei vielen Unfällen eine erhebliche Deckungslücke. Der Leistungsbaustein Bergungskosten ist manchmal bereits mit einem Grundbetrag in der Unfallversicherung beitragsfrei inkludiert. Wenn nicht, sollte man ihn aufstocken, Er kostet er nicht die Welt. Fehlender Schutz wird leider immer noch unterschätzt und das böse Erwachen kommt, wenn die Rechnung auf dem Tisch liegt.

Bergungskosten entstehen immer dann,wenn eine Person nach einem Unfall gerettet werden muss. Zu den Bergungskosten zählen auch Suchaktionen mit Hundesuchstaffeln oder weiterem Rettungspersonal. Die finanziellen Folgen können so schnell dramatische Ausmaße annehmen, denn nach einem Unfall können schnell Kosten in fünftstelliger Höhe entstehen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei einem Sucheinsatz im Schichtbetrieb über mehr als einen Tag insgesamt 50 Retter im Einsatz sind. Bei einem Stundensatz der Bergrettung von etwa 150 – 400 Euro ergibt das eine Rechnung von ca. 13.500€, die der Gesuchte/Verunglückte zahlen muss. Allein ein Flug mit dem Rettungshubschrauber kostet meist zwischen 4.000-5.000 Euro, die dann noch hinzu kommen. Schlimmstenfalls bedeutet eine hier zugezogene dauerhafte, körperliche Beeinträchtigung auch noch Berufsunfähigkeit.

schnell ist ein Ufall passiert und nicht immer kommt man mit einem blauen Auge davon

 

Zentrale Notrufnummern der Bergrettung

Das Erste was Du tun solltest, wenn Du in einem Unfall verwickelt bist, ist ruhig bleiben. Auch wenn es schwer fällt. Sichere die Unfallstelle ab, kommuniziere offen Dein Problem. Wenn Du kannst, verschaffe Dir einen Überblick, ob die Verletzungen leicht oder schwer sind. Sind sie schwer, alarmiere die Bergrettung. Die Destinationenin Europa haben für die Bergrettung unterschiedliche Rufnummern. Allerdings kannst Du im Notfall auch den in Europa geltenden Euronotruf 112 wählen. Mit den nationalen Alpin-Notrufnummern erreichst Du die jeweilige Bergrettung:

  • in Österreich 140
  • in Frankreich 15
  • in Italien und Südtirol 118
  • in der Schweiz 144
  • in Deutschland 112

 

 

Beispielrechnung Hubschrauberbergung

 

Hubschrauber Einheit Einzelpreis in € Betrag in €
Entsendung des Notarzthubschraubers, Versorgung am Notfallort und Bergung, Transport ins Krankenhaus 51min  89,70 4.574,70
Bereitstellungsgebühr 1
396,00    396,00
Medikamentenpauschale 1
180,00
180,00
Bearbeitungsgebühr 1
40,00
40,00
Summe
    5.190,70

 

Österrreich: Wanderer und Kletterer ohne Zusatzversicherung bleiben auf Kosten sitzen
Zwar haben GKV-Versicherte in allen EU-Ländern und der Schweiz Anspruch auf eine medizinische Versorgung und Sachleistungen. Der Umfang richtet sich allerdings nach ausländischem Recht. Verunfallt ein Deutscher zum Beispiel in Österreich, übernimmt seine Krankenkasse auch nur die Kosten, die eine österreichische Krankenkasse für ihre Versicherten bezahlen müsste. Eine zusätzliche Unfall- oder Auslandsreisekrankenversicherung ist deshalb ratsam.

Gerade in den benachbarten Alpenländern ist der Leistungsumfang nicht so umfangreich wie hierzulande. In Österreich werden die Rettungskosten bei Berg-Unfällen meist überhaupt nicht bezahlt. Nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen beteiligt sich die österreichische Krankenversicherung, aber auch das nur mit einer geringen Pauschale. Wanderer und Kletterer müssen sich also extra absichern, wenn sie die Kosten für den Helikoptereinsatz, im Schnitt rund 3.500 Euro, nicht tragen wollen. „Die Patienten erhalten von uns in jedem Fall eine Rechnung“, sagt Ralph Schüller von der ÖAMTC Flugrettung, die jährlich rund 2.000 Einsätze zu Alpin-Sportunfällen fliegt.

 

Schweiz: Verunfallten Bergsteigern und Wanderern droht eine hohe Zuzahlung
Auch in der Schweiz bleiben Verunfallte ohne private Versicherung schnell auf hohen Rettungskosten sitzen. Zwar zahlt im Schweizer Gesundheitssystem bei medizinischen Rettungseinsätzen die Krankenkasse. Allerdings nur bis zum Höchstsatz von 5.000 Schweizer Franken. „Gerade bei Helikopterrettungen wird die gedeckte Summe meist überstiegen und die versicherte Person muss die Lücke selber bezahlen“, erklären die Schweizer Krankenversicherer. Auch sie empfehlen deutschen Touristen den Abschluss einer zusätzlichen Absicherung. Den Restbetrag würde je nach Vertrag eine Auslandsreisekrankenversicherung oder die private Unfallversicherung zahlen.

© Detailinformationen GDV

Leo Forsbeck - die Versicherungs-Experten
Knochenbrüche erfordern fast immer die Luftrettung und eine Krankenhausbehandlung

Wer sich auf atemberaubende Touren und grandiose Erholung freut, sollte beim Versicherungsschutz nicht am falschen Ende knausern und sich dadurch in große finanzielle Risiken begeben. Zumal die entscheidenden Policen nicht teuer sind. Eine private Unfallpolice gibt es schon für wenife Euro im Monat. Als Auffangnetz kann sich im Ernstfall auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung erweisen, wenn der Unfall zur länger dauernden Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität führt.

Damit Du bei Deinen Abenteuern bestens abgesichert bist, haben wir Deinen passgenauen Schutz. Wenn Dich das Thema interessiert, sprich uns an. Hol Dir professionelle Hilfe beim Check oder bei der Aufstockung Deiner bestehenden Versicherung (ohne Kündigung). Wir wünschen einen unfall- und rettungfreien Sommer!

 

 

Telefon 02253/8420 oder 0177 / 838 70 19

oder im WhatsApp Chat

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Jürgen Heimann: Meine Bewertung

Vor unseren letzten Urlaub habe ich noch schnell die Bergungskostenversicherung für die ganze Familie erhöht. Meine Tochter hatte in Tirol einen Unfall mit dem Pferd, das sich an einem Steilhang vertreten hat. Feuerwehr und Rettung haben viele Stunden gebraucht, unser Kind aus der misslichen Lage zu befreien. Zum Glück war sie nur leicht verletzt. Das Pferd konnte ebenfalls geborgen werden. Ich darf gar nicht daran denken, denn ohne entsprechened Versicherung hätte ich diese Kosten alle aus eigener Tasche zahlen müssen. Ich bin Frau Hahn sehr dankbar, denn sie hat immer unsere bedarfsgerechte Absicherung im Auge. Und die Betreuung samt Service kann ich nur empfehlen.