Wer zahlt eigentlich die Bergungskosten nach einem Unfall?
Ein Unfall beim wandern oder biken im Gelände ist schnell passiert. Nicht immer kommt man dabei mit dem Schrecken davon. Wer dann diese Kosten übernimmt, ist nicht immer sofort klar. Bei der Frage, welche Versicherung wofür einspringt, gilt grundsätzlich, dass die gesetzliche oder private Krankenversicherung nur zahlt, wenn der Einsatz medizinisch notwendig ist. Das ist bei einer Bergung nicht immer der Fall. Die Begriffe Bergung und Rettung haben eine unterschiedliche Definition. Im Artikel wird erklärt, wann es sich um eine Rettung und wann es sich um eine Bergung handelt.
Wer zahlt eigentlich die Bergungskosten nach einem Unfall?
Jürgen Heimann: Meine Bewertung
Vor unseren letzten Urlaub habe ich noch schnell die Bergungskostenversicherung für die ganze Familie erhöht. Meine Tochter hatte in Tirol einen Unfall mit dem Pferd, das sich an einem Steilhang vertreten hat. Feuerwehr und Rettung haben viele Stunden gebraucht, unser Kind aus der misslichen Lage zu befreien. Zum Glück war sie nur leicht verletzt. Das Pferd konnte ebenfalls geborgen werden. Ich darf gar nicht daran denken, denn ohne entsprechened Versicherung hätte ich diese Kosten alle aus eigener Tasche zahlen müssen. Ich bin Frau Hahn sehr dankbar, denn sie hat immer unsere bedarfsgerechte Absicherung im Auge. Und die Betreuung samt Service kann ich nur empfehlen.