Hoverboards und Segways

Mit dem Hoverboard illegal auf der Straße?

Super Trend, aber nix für die Straße?
Marty Mc Fly macht im Film "Zurück in die Zukunft" die schwebenden Boards populär. Hoverboards oder E-Boards bzw. Self-Balance-Scooter sind ein Riesenspaß für Jung und Alt. Anders als bei den „großen Brüdern“, den Segways, muss man dafür auch nicht mehrere tausend Euro investieren. Selbst Testsieger mit solider Technik sind schon für unter 300 € zu haben. Entsprechend oft sieht man Menschen jeden Alters mit Hoverboards auf Straßen und öffentlichen Plätzen. Mit einem durch Batterie angetriebenen Motor sind bis zu 20km/h schnell. Gelenkt wird das Hoverboard nur durch Gewichtsverlagerung.

 

Cooler geht´s nicht in die Schule oder ins Büro, oder?

Kaum jemandem ist aber bewusst, daß wegen des fehlenden Versicherungsschutzes eine finanzielle Bruchlandung droht. Die Benutzung von Hoverboards auf öffentlichen Strassen, Fußwegen oder in Parks kann illegal sein. Der Grund ist einfach: Hoverboards sind über 6km/h schnell und gelten deshalb nicht als Spielzeug sondern als Kraftfahrzeug.

Wer in Deutschland Kraftfahrzeuge benutzt braucht eine Fahrerlaubnis. Für Scooter passt derzeit keine Fahrzeugklasse. Dadurch steht auch nicht fest, ob und welche Fahrerlaubnis erforderlich ist. Für eine Betriebserlaubnis fehlen Kilingel, Hupe etc. Hoverboards gelten als "nicht verkehrssicher". Allerdings hat der Bundesrat die Bundesregierung schon 2016 aufgefordert „die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierenden Fahrzeugen zu regeln"

Ein Kraftfahrzeug muss in Deutschland eine Haftpflichtversicherung haben, so fordert es das Pflichtversicherungsgesetz (kurz PflVG). Eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird jedoch regelmäßig nur für Fahrzeuge angeboten, die eine Betriebserlaubnis haben. Dazu müsste das Hoverboard auch über eine Kennzeichen verfügen. Der Gesetzgeber ist also dringend gefordert, die Hoverboards mit Sondervorschriften ähnlich denen für Segways zu legalisieren und hat angekündigt in Kürze einen Gesetzentwurf vorzulegen.


GUT ZU WISSEN

Die Privat-Haftpflicht kommt i.d.R. nicht für Schäden und/oder Personenschäden auf, die mit dem Hoverboard verursacht wurden. Es greift die sog. "Benzinklausel". Die Versicherung wird die Regulierung von Schäden ablehnen, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden. Wer mit einem Hoverboard einen Fußgänger anfährt und verletzt, zahlt den Schaden aus eigener Tasche.

Schick Deine Kinder momentan nicht mit dem Hoverboard zur Schule, das kann teuer werden! Hoverboards sind im öffentlichen Raum nicht erlaubt, sondern sogar illegal!

 Auch ohne Schaden kann die Nutzung des Hoverboards auf öffentlichem Grund teuer werden. Für´s Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt´s von der Verkehrspolizei Bußgelder , Punkte in Flensburg und obendrein ein Strafverfahren (§21 StVG).

TIPP - Mitte 2019 soll die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung kommen und damit auch verbindliche Regelungen für Hoverboards


Segways - just for fun

Selbstbalancierende Stehroller Elektroantrieb  erreichen  bis zu 20km/h. Das Eigengewicht des Fahrers wird für das Lenken, Fahren, Bremsen und Stehen eingesetzt. Einfach die Lenkstange in die gewünschte Richtung bewegen und man kann vorwärts, rückwärts, nach rechts oder links fahren. Wenn Du lieber auf zwei Rädern als auf zwei Beinen unterwegs bist, kannst Du mit einem Segway eine neue Art der Fortbewegung entdecken. 

Überall sieht man die schnellen Flitzer für Geschäftsleute, die von einem Termin zum nächsten durch die Stadt rollen. Stadtführungen mit Segway garantieren Fahrspaß. Der Elektroroller ist nicht zulassungspflichtig, muss aber versichert werden. Und die Gaudi kann ganz schnell vorbei sein, wenn man mit seinem Segway einen Unfall baut und nicht richtig versichert ist.

 

Wenn Du Segway fahren möchtest, solltest Du

mindestens 15 Jahre alt sein

einen Mofaführerschein haben

das Segway muss ein Versicherungskennzeichen als Nachweis einer Haftpflichtversicherung haben

das Segway muss eine Mofaprüfbescheinigung haben

mit dem Segway dürfen nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn gefahren werden

Autobahn, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind tabu; Bürgersteige ebenfallls

Rechtsfahrgebot einhalten


GUT ZU WISSEN

Segways brauchen je nach Betriebserlaubnis (über oder unter 6KM/h) ein Versicherungskennzeichen.  Um Segway fahren zu dürfen, braucht man mindestens einen Mofa-Führerschein. Wer alkoholisiert Segway fährt muss mit den gleichen Strafen rechnen wie beim KFZ / Roller oder Fahrrad: der Führerscheinentzug ist möglich. Besteht keine Versicherung darf nur auf privatem Grund gefahren werden.

Die Kosten für eine Segway-Haftpflicht variieren von Versicherer zu Versicherer, in etwa kann man aber mit einem ähnlichen Preis wie bei der normalen privaten Haftpflichtversicherung rechnen. Es gibt Kombinationen aus Haftpflicht und Teilkasko, diese sind momentan zwischen 70€ und 269€ zu haben.

 


Die Kosten bei einem Kratzer im Auto können schnell auf 1.000 Euro und Personenschäden auf fünfstellige Beträge klettern. Wer auf beim Segway oder Hoverboards-Fahren auf eine private Haftpflichtversicherung verzichtet, spart an falscher Stelle.

 

Wir können innovative Versicherungslösungen für Segways und Hoverboards anbieten. Fragt nach, wir beraten Euch gern! Unsere Leistungen sind 100% kostenlos und ohne jede Verspflichtung.

 


 

 

Hoverboards und Segways
  • Information
  • Neutrale Beratung
  • Preis / Leistung
4.8

Zusammenfassung

Hoverboards und Segways

Ich habe mich beraten lassen und eine günstige Kombi aus Haftpflicht und Kaskoschutz gefunden. Meine Haftpflichtversicherung wurde so angepasst, dass ich nun auch bei einem Schaden abgesichert bin.