Airline oder Reiseveranstalter pleite – und jetzt?

Der Reiseveranstalter Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet

Was bedeutet die Insolvenz nun für Reisende? Zur Zeit sind ca. 140.000 Urlauber mit deutschen Thomas Cook Veranstaltern im Urlaub. Jeglicher Flugbetrieb der Thomas Cook Maschinen ist seit Montag - bis auf die Condor - eingestellt. Maschinen und Passagiere bleiben ab sofort am Boden. Die deutsche Tochter mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen hat jeglichen Verkauf von Reisen gestoppt. Wer aktuell mit dem insolventen Reiseveranstalter unterwegs ist, muss damit rechnen, evtl. vorzeitig seine Koffer packen zu müssen. Hotels weigern sich, Gäste weiter zu beherbergen, da sie kein Geld für Unterkunft und Verpflegung vom Reiseveranstalter bekommen haben. Manche Hoteliers setzen nun verstärkt Thomas Cook Kunden einfach vor die Tür. Auf keinen Fall darf man selbst jetzt einen Ersatzunterkunft oder einen Rückflug buchen. Man muss sich an die Reiseleitung wenden.

 

Wie sind Reisende bei einer Insolvenz abgesichert?

Bekommen Fluggäste nun Ihr Geld zurück oder einen Ersatzflug? Pauschal lässt sich das nicht beantworten, denn es hängt entscheidend davon ab, ob man individueller Fluggast oder Pauschalreisender ist. Bei Pauschalreisen sind Urlauber sind durch ihren Sicherungsschein gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Grundlage hierfür ist § 651r des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Mit ihrer Reise-Bestätigung bekommen Kunden einen sogenannten Sicherungsschein mit den Informationen zur Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters. Der Nachweis der Versicherung o muss den Reisedokumenten im Original beigefügt werden. Im Fall einer Insolvenz müssen sich die Kunden an die dort angegebene Adresse wenden. Bekommt der Reiseveranstalter die Rückreise nicht organisiert, übernimmt die Versicherung die Kosten für Möglichkeiten.

In Deutschland sind Pauschalreisende von Thomas Cook über den schweizerischen Versicherungskonzern Zurich abgesichert. Da die deutsche Tochter von Thomas Cook aber bislang keine Insolvenz angemeldet habe, ist der Versicherungsfall noch nicht eingetreten. Im Augenblick kann man kaum einschätzen, ob die deutschen Tochterunternehmen von Thomas Cook auch gefährdet sind.  Auch wenn die deutschen Thomas-Cook-Töchter Insolvenz anmelden müssen, kommt erst einmal die Insolvenzversicherung zum Tragen. Der Haken: Die Höhe der Versicherung für den Gesamt-Konzern ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Es mehren sich die Zweifel, ob die Versicherungssumme ausreichend ist. Reicht die Versicherungssumme nicht, dann würde jeder nur einen anteiligen Schaden ersetzt bekommen.

Urlauber, die keine Pauschalreisen gebucht haben, sind ohnehin nicht automatisch abgesichert. Meist helfen aber andere Fluggesellschaften, Touristen zurückzubringen, wenn deren Reise-Anbieter oder die gebuchte Airline Pleite ist.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich ein Ticket habe?
Wer seinen Flug selbst organisiert hat, muss sich selbst um einen Ersatzflug bemühen und bleibt erst einmal auf den Kosten sitzen. Thomas Cook muss niemanden auf einen Ersatzflug umbuchen. Es besteht die Möglichkeit, dass andere Airlines mit der Durchführung der Flüge beauftragt werden. Die Kosten für Umbuchung bestimmt dann die ausführende Airline. Zunächst gilt: Flug gecancelled, Geld weg. Ist man im Ausland gestrandet, kann man verbilligte Tickets über das Airline-Netzwerk bekommen.

Im Insolvenzverfahren kann man die Kosten für sein Selbstbucher-Ticket als Forderung anmelden. Vermutlich ist aber der Reisegigant Thomas Cook hoch verschuldet und zahlungsunfähig. Findet der Insolvenverwalter keinen Investor, der bereit ist, Thomas Cook ausder Pleite zu holen, sieht es düster aus. Die Chancen auf Rückzahlung sind gering.

 

Ob die Bundesregierung bei der Condor einen Grund zum Eingreifen oder gar zur Rettung der Airline sieht, ist noch nicht bekannt.


Airline oder Reiseveranstalter pleite und jetzt?
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2.4

Zusammenfassung

Gute Erstinformation.  Jetzt weiss mann wenigstens, dass man nicht ganz alleine da steht.