Der Fall
Die Grossmutter betreute seit langem unentgeltlich ihren Enkel, damit die Mutter ihrer Berufstätigkeit nachgehen kann. Während der Obhut fiel der einjährige Junge in den Pool und ist seitdem schwerbehindert. Die Oma verklagte die Unfallkasse und verlangte, daß diese den Unfall anerkennt und die Kosten übernimmt.
Kinder in der Aufsicht ihrer Großeltern sind bei Unfällen nicht automatisch gesetzlich versichert. Nach Ansicht der Richter beim Bundessozialgericht (BSG) bestand kein Versicherungsschutz (Az: B 2 U 2/17 R) . Einen Versicherungsschutz lt. Sozialgesetzbuch ist für "geeignete Tagespflegepersonen" gegeben. Die Großmutter sei nicht als Tagespflege registriert, das Jugendamt nicht in das Betreuungsverhältnis eingebunden.