Diese Punkte der Winterreifenpflicht solltest Du beachten
In Deutschland ist Winterreifenpflicht maßgeblich von der Witterung bestimmt. So ist es vorgeschrieben, bei winterlichen Witterungen Winterreifen aufzuziehen. Diese Bedingungen sind etwa erfüllt, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrscht.
Kommst Du Deiner Pflicht trotz der winterlichen Witterung nicht nach, so droht Dir ein ein Bußgeld. Das beträgt zwischen 60 und 80 Euro und evtl. sogar einen Punkt in Flensburg.
Im Falle eines Unfalls ist Dein Versicherungsschutz u.U. eingeschränkt, weil Du "fahrlässig" die Winterreifen nicht aufgezogen hast. Deine Kasko-Versicherung zahlt den Schaden des Unfallopfers, Dir droht aber ein Regreß bis zu 5.000€.
Ein wenig kann man sich an der O bis O-Regel orientieren: Winterreifen von Oktober bis nach Ostern. Dann ist man auf der sicheren Seite, weil während dieser Zeit mit winterlichen Strassenverhältnissen zu rechnen ist.
Auch kursiert die Regel die Winterreifen aufzuziehen, sobald die 7-Grad-Marke unterschritten wurde. Diese Regel stammt von Reifenherstellern. Grund dafür sind die speziellen Gummimischungen, die ein besseres Fahrverhalten ermöglichen.
Achtung: es gibt ein neues Reifen-Symbol, ein Piktogramm aus einem zackigen Berg und einer Schneeflocke. Neue Reifen sind nur noch mit diesem Alpine Symbol für den Winter zugelassen. Wer noch ältere Pneus fährt, darf das noch bis 2024.
Rechtzeitig einen Termin in der Werkstatt zum Reifenwechsel vereinbaren. Viele Betriebs sind bei einem plötzlichen Wintereinbruch völlig überfüllt.
Wer selbst den Wagenheber ansetzen möchte: auf ausreichende Restprofiltiefe achten. Diese muss mindestens 1,6mm betragen. Empfohlen wird für ausreichenden Grip allerdings eine Profiltiefe von 4mm.