Nervig: Weihnachtspaket verschwunden oder kaputt

Nervig: Päckchem verschwunden oder kaputt

Die Vorweihnachtszeit ist Hochsaison für alle Paketdienste und überfordert manchen Lieferdienst. Sehr ärgerlich, wenn das Weihnachtspaket nicht ankommt oder schon kaputt ist. Der Paketbote kommt und es ist niemand da. Statt es wieder mitzunehmen, wirft er es über den Zaun  und beschädigt es. Oder legt es auf den Briefkasten. Wenn der Empfänger nach hause kommt, ist es weg. Der nette Nachbar hat zwar das Weihnachtspaket angenommen ..... aber es ist unauffindbar.

 

Wer haftet?
Stellt sich die Frage: wer haftet? Gut zu wissen, dass man als Kunden umfangreiche Rechte hat. Im Onlinehandel ist der Käufer König. Denn wenn die Lieferung misslingt, müssen sich Versender und Paketdienst darum streiten, wer für den Schaden aufkommt.  Vertragspartner des Kunden ist der Verkäufer, der sich um etwaige Reklamationen kümmern muss. Das Problem: Der Absender muss dem Lieferdienst beweisen, daß der Schaden auch tatsächlich während des Versands entstanden ist. Kunden sollte sich nicht dazu verleiten lassen, in den Schaden einzugreifen.

 

Privatversand
Für privaten Versand gilt: Fotos machen und ordentlich verpacken. Sinnvoll ist, dafür ein Foto vom Inhalt des Pakets zu machen, bevor es mit Paketklebeband zugeklebt wird. In diesem Fall trägt der Käufer das Risiko des Transports, nicht der Absender. Schon ist Streit vorprogrammiert. Hat der Verkäufer ordentlich verpackt? Ist nur die Verpackung beschädigt oder auch der Inhalt? Oder hat der Paketbote das Paket zu oft fallengelassen? Erstmal gibt keinen finanziellen Ersatz, bis alles geklärt ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, haben viele Paketdienstleister deshalb Leitfäden auf ihren Websites veröffentlicht und bieten einen Beratungsservice zum Thema an. Wenig bringt der Aufkleber „Vorsicht zerbrechlich“.  Darauf können Paketboten beim Laden und Entladen der Kartons keine Rücksicht nehmen.

TIP: Schleifen, Kordeln oder Geschenkpapier am Paket verfangen sich in den Sortiermaschinen. Aus diesem Grunde sollte man völlig darauf verzichten

Tipps für den versand von Weihnachtspäckchen

Versand von Geld und Wertsachen
Ist der Inhalt eines Pakets beschädigt oder kommt das Paket gar nicht beim Empfänger an, haften die Anbieter in der Regel bis zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro. Bitte lesen Sie dazu die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versenders. ACHTUNG: Geld, Schmuck, Gefahrgüter oder auch Kreditkarten dürften je nach Lieferdienst überhapt nicht oder nur bis zu einem Höchstwert verschickt werden.

Geld, Sparbücher, Uhren, Schmuck oder Münzen: Mehr als 500 Euro dürfen diese Gegenstände nicht wert sein, sonst gibt es bei Verlust gar nichts zurück. Für sehr teure oder außergewöhnliche Lieferungen gibt es spezialisierte Kurierdienste. Bei GLS etwa ist jede Ware über einem Wert von 5.000 Euro von vornherein vom Transport ausgeschlossen und dementsprechend auch nicht versichert.

Paketdienste übernehmen keine Garantie für den Versand von Werstachen oder Geld

TIP: Manche Versender haben spezielle Angebote für Wertbriefe oder Geldsendungen. Diese Sollte man nutzen, um bei Verlust nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Nachbar haftet?
Es ist tägliche Praxis, daß der Nachbar ein Paket annimmt. Was der freundliche Nachbar sicher nicht weiß: Ab dem Zeitpunkt seiner Unterschrift haftet er für das Paket. Allerdings müsste ihm der Absender nachweisen, dass er tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist. Lagert er das Paket auf seinem Balkon oder legt er es dem Empfänger vor die Tür und es verschwindet, haftet er für den Schaden. Ein Nachbar ist übrigens nicht verpflichtet ein Paket anzunehmen.

TIP: Den Nachbarn aus Fairness darauf hinweisen, daß er das Paket aus Diebstahlsprävention nicht vor die Haustüre legt oder so aufbewahrt, daß es Schaden nehmen könnte

Paket ist beschädigt
Bei Schäden sollte der Versender das möglichst schnell reklamieren, um den Verlust ersetzt zu bekommen. Ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass die Sendung beschädigt wurde, sollte die Meldung aber innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung erfolgen.

Auch beim Online-Kauf gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. In den ersten sechs Monaten muss der Händler beweisen, dass er einen heilen Artikel verschickt hat. Wer also erst später feststellt, dass die Ware beschädigt ist, darf natürlich fordern, dass nachgebessert wird. Der Händler kann sich dann entscheiden, ob er reparieren, umtauschen oder das Geld zurückzahlen will.

Geht das Paket verloren, direkt den Anbieter kontaktieren nicht den Paketdienst. Nur der Absender kann beim beauftragten Lieferdienst einen Nachforschungsantrag stellen. 

TIP:  Für solche Fälle ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Zettel mit der Adresse des Empfängers in das Paket zu legen. Ist die Anschrift außen nicht lesbar, so kann nachgeforscht und trotzdem zugestellt werden.

Wichtige Tipps für den Versand von Weihnachtspaketen

Du hast noch Fragen, ob eine Haftpflichtversicherung für Dich als Nachbar Sinn macht? Ob Deine Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten mit dem Versender greift? Wir werfen gern einen Blick in Deine Police und beraten Dich neutral.

 

Telefon 02253/8420 oder 0177 / 838 70 19

oder im WhatsApp Chat

 


Wer haftet? Weihnachtspaket verschwunden oder kaputt
  • Information
  • Beratung
4.8

Zusammenfassung

Was tun, wenn das Päckchen verschwunden oder kaptt ist?

Ich hatte Ärger mit dem Paketdienst. Diese Tipps haben mir geholfen, zu meinem Recht zu kommen und den Schaden ersetzt zu bekommen. Ich lese den Ratgeber im Leo Forsbeck Blog sehr gerne. Das hat mir das ein oder andere Mal bereits weitergeholfen