Keine Tour ohne die richtige Versicherung
Radfahren ohne Helm mag unvernünftig sein, aber es mindert den Schadensersatzanspruch im Falle eines Unfalls nicht. Auf den richtigen Versicherungsschutz sollte aber jeder Radler achten. Denn schließlich kann er nicht nur Opfer eines Unfalls werden, sondern auch selbst Schäden verursachen. Kommen dabei auch Menschen zu Schaden, kann es sehr teuer werden.
Private Haftpflicht
Wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, sollte unbedingt haftpflichtversichert sein. Erst recht, wenn er mit einem E-Bike unterwegs ist. Mit dem Versicherer abklären, ob ein Versicherungsschutz durch die Privathaftpflicht vorhanden ist. Handelt es sich um ein S-Pedelec, ist immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Unfallversicherung
Ob Du nun mit einem Drahtesel oder einem Elektrofahrrad unterwegs bist, solltest Du über eine private Unfallversicherung verfügen. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur, wenn man während der Arbeit oder Schule oder auf dem Weg dorthin verunglückt. Selbstständige, nicht Berufstätige, Hausfrauen und Rentner sind zudem gar nicht gesetzlich unfallversichert.
Berufsunfähigkeit
Wer einen schweren Unfall erleidet, kommt schnell in finanzielle Nöte. Die Alternative zur privaten Unfallversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer etwa aufgrund eines schweren Fahrradunfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält dann eine monatliche Rente. Unabhängig von der Ursache.
Diebstahlschutz
Das Risiko eines Diebstahls des wertvollen Rads ist groß, vor allem in den Großstädten. Wird ein Fahrrad gestohlen, kommt in vielen Fällen die Hausratversicherung dafür auf. Aber das gilt es zu beachten: Kommt der Drahtesel aus einem verschlossenen Keller oder einer verschlossenen Garage abhanden, ist der Schaden über die Hausratpolice abgedeckt.
Wenn das Rad jedoch an der Laterne vor dem Haus bzw. an einem Fahrradständer angekettet war oder aus einem Gemeinschaftsraum entwendet wird, ist es nicht versichert. Für einen erweiterten Schutz sollte eine Zusatzklausel in die Hausratversicherung aufgenommen werden. Bei der sogenannten Fahrradklausel ist das Rad auch dann abgesichert, wenn es tagsüber an der Schule oder der Sporthalle abgestellt wird.