Was machen wir an Silvester?
Zu einer gelungenen Silvesterparty gehört neben netter Gesellschaft, jeder Menge guter Laune auch ein Silvester-Buffet und Feuerwerk. An Silvester knallt, zischt und heult es. Der eine mag das und feiert bis zum Morgen, der andere ist genervt und verkriecht sich mit dem Kissen über dem Kopf im Bett. Wohnen beide im selben Haus, kann das Probleme geben – muss es aber nicht. Lösung: lade die Nachbarn einfach ein. Wo darf denn geböllert werden? Das Gesetz verbietet das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. In einigen Städten und Gemeinden gibt es weitere Feuerwerk-Verbotszonen.
Diese 5 Versicherungen leisten bei Silvester-Schäden
Silvester zählt erfahrungsgemäß zu den schadenträchtigsten Tagen eines Jahres. Verirrte Raketen auf Balkonen, Böller im Hausflur oder in Brand geratene Autos sind beim Feuerwerk zum Jahreswechsel keine Seltenheit. Auch schwere Unfälle durch nicht sachgemäße Handhabung häufen sich. Welche Police springt in welchen Fällen ein, und worauf müssen Versicherte sonst noch achten? Welche Versicherungen für Silvester-Schäden an Häusern, Autos und auch Personen aufkommen, haben wir hier zusammengestellt.
1. Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Fehlgeleitete Raketen können mitunter Dächer oder Fassaden beschädigen. Für solche Fälle sollten Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung haben. Das gilt auch für Schäden an Briefkästen, in die mutwillig Silvesterfeuerwerk geworfen wurde.
2. Hausratversicherung
Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
Wer eine solche Police abgeschlossen hat, braucht sich um beschädigten Hausrat keine Sorgen zu machen. Allerdings ist hier oft Voraussetzung, daß man nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Wer also unvorsichtig mit Silvesterfeuerwerk umgeht und dadurch sein Eigentum beschädigt, muss unter Umständen selbst für den Schaden aufkommen. Besteht keine Hausratversicherung, bleibt man auf den gesamten Kosten alleine sitzen.