Das gekaufte Haus / die Eigentumswohnung hat Mängel. Der Traum von den eigenen vier Wänden wird nicht selten zum Alptraum. Dies gilt insbesondere dann, wenn man als Käufer nach Abschluss des Immobilien-Kaufvertrags Mängel entdeckt, die die Wohn- und Lebensqualität deutlich schmälern.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag für ein Haus regelt vieles im Detail, beispielsweise, um welche Immobilie es sich handelt, bis wann der Kaufpreis zu zahlen ist, wer die Nebenkosten des Vertrags trägt oder wie es um Gewährleistungen bestellt ist. Der Inhalt des Kaufvertrages ist daher immer sorgfältig zu prüfen. Kann man das selbst nicht oder traut sich eine Prüfung nicht zu, sollte man einen Experten wie z.B. einen Anwalt für Immobilienrecht hinzuziehen. Der kostet zwar einiges, das ist aber immer noch günstiger als vertragliche Probleme oder Risiken nicht zu erkennen.
Hauskäufer stehen nicht schutzlos da, wenn sie vor dem Kauf eine Rechtsschutzversicherung abschließen
Wie bekomme ich mein Recht?
Rechtsstreitigkeiten, die mit dem Besitz einer Immobilie in Zusammenhang stehen, können in einer privaten Rechtsschutzversicherung mitversichert werden, auch z.B. Streitigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft beim Besitz einer Eigentumswohnung. Voraussetzung: Die Immobilie wird von Dir selbst genutzt, in allen anderen Fällen benötigen Sie eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung (auch Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz). Der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung lohnt in jedem Fall, denn die gängigsten Rechtsstreitigkeiten können damit in der Regel ohne immense Eigenkosten erledigt werden. Diese muss allerdings vor dem Hauskauf abgeschlossen werden. Eventuelle Wartezeit beachten!
Welche Arten von Mängeln gibt es?
Im Rechtsschutz werden drei unterschiedliche Arten von Mängeln unterschieden. Das gilt für die arglistige, die versteckte und die offene Täuschung. Gewährleistungsansprüche kömmen üblicherweise in den ersten fünf Jahren nach Immobilien Erwerb zur Anwendung. „Offene Mängel“ sind für den Hauskäufer sofort erkennbare Mängel wie nasse Keller oder ein ein kaputtes Dach. Die muss der Verkäufer ungefragt mitteilen. „Versteckte Mängel“ sind solche Mängel, die nicht sofort sichtbar sind, wie Schimmel unter der Tapete. Als „arglistig verschwiegener Mangel“ wir ein Mangel bezeichnet, der dem Verkäufer bekannt ist und der dem Käufer dennoch verschwiegen wird. Misstrauisch sollte man auch werden, wenn bestimmte Bereiche frisch überstrichen wurden. Das ist manchmal ein Hinweis für versteckte Mängel: oben hui, unten pfui. Das ins Auge gefasste Objekt sollte man vor dem Kauf mit fachkundigem Beistand besichtigen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Der spätere Nachweis einer Kenntnis diverser Mängel ist sonst recht schwierig. In jedem Fall solltest Du auch den den Kaufvertrag mit einem Anwalt gründlich überprüfen und klären, ob es sich um eine Täuschung handelt. Im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Immobilienrecht beauftragen.
Mängel bei Altbauten sind nicht selten. Eine gute Rechtsschutzversicherung hilft Dir, Dein Recht zu bekommen