Meine Urlaubsreise ist über meine Kreditkarten Versicherung abgesichert – aber stimmt das wirklich? Es hört sich alles sehr gut an. Und praktisch sind sie ja, denn man ist das ganze Jahr auf Reisen versichert. Mit der Extraleistung Reise-Versicherung der Karte fühlt man sich bestens geschützt, wenn es in den Urlaub geht. Bei manchen Karten ist zwar eine Versicherung enthalten, man muss aber die umfangreichen Leistungs-Einschränkungen der Karte kennen und nach Bedarf separat ergänzend absichern.
Nach einer Wellnessreise nach Sri Lanka blieb ein Ehepaar auf 2.300€ Restkosten sitzen, weil der Schutz der Kreditkarten Versicherung lückenhaft war und auch bei Weitem nicht ausreichte. Wegen eines Trauerfalls buchte das Ehepaar einen vorzeitigen Rückflug nach Hause. Anschließend wollten sie die Kosten von der Kreditkarten Versicherung ersetzt haben. Sie fühlten sich im Recht, schließlich wurde die Reise mit der Kreditkarte bezahlt. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf waren aber Hotel, Vollpension und Zusatzleistungen bei Reiseabbruch nicht versichert. Das Hotel wurde als Einzelleistung gebucht. Bei einer Pauschalreise hätte das Ehepaar mit einer Kostenerstattung abzüglich des Selbstbehalt rechnen können.
DIESE NACHTEILE SOLLTEST DU KENNEN
1. Der Versicherungsschutz ist oft veraltet
Nicht der Versicherte, sondern das Kreditkartenunternehmen ist Versicherungsnehmer. Wenn man als Reisender nicht regelmäßig neue Bedingungen mit dem Versicherer aushandelt, hat man keinen Versicherungsschutz nach aktuellem Standard. Mögliche Lücken sind vorprogrammiert.
2. Die Zuständigkeit im Schadensfall ist manchmal unklar
An wen muss der Versicherte sich im Schadensfall wenden? An den Kreditkartenanbieter, an den Versicherer oder an ein anderes beauftragtes Unternehmen? Manche Kreditkartenanbieter arbeiten sogar mit 3-4 verschiedenen Versicherern bei der Reisekranken- oder Reiserücktrittsversicherung zusammen. Die Bedingungen deshalb im Detail genau lesen.
3. Der Kreditkartenherausgeber kann den Versicherer wechseln
Sind Dir schon einmal die kleinen Notizen auf der Kreditkartenabrechnung ausgefallen? Manchmal verbirgt sich dahinter, daß das Kreditkarteninstitut den Versicherungsanbieter gewechselt hat. Damit ändern sich meist auch Versicherungsbedingungen und Ansprechpartner. Oft stellt man diesen Wechsel erst fest, wenn man einen Schaden melden möchte.
Bei einigen Premium (Platin-) Karten sind u.U. Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- bzw. Reisekrankenversicherung enthalten, die durchaus einen akzeptablen Grundschutz bieten. Dieser Schutz ist jedoch wesentlich von Art und Umfang der Reise abhängig. Man muss im Einzelfall die Bedingungen genau prüfen. Was leistet Deine Kreditkarten Versicherung im Schadenfall?
Wir haben die einzelnen Zusatz-Angebote der Kreditkarten Versicherungen genauer unter die Lupe genommen und zeigen Dir hier, was man beachten sollte, ehe man sich auf die Karten-Versicherung verlässt.