Seit Beginn des ersten Lockdowns im Frühjahr steigt die Zahl der verkauften Fahrräder rasant. Im gleichen Maß steigt auch die Anzahl der Fahrraddiebstähle. Trotz vielfältiger Sicherungsmaßnahmen wie Bügelschloss, Codierung oder Ortungsfunktionen wird alle 30 Sekunden in Deutschland ein Fahrrad geklaut.
Einfach unfassbar, wenn der teure Carbonrenner weg ist. Die Frage ist nicht, wer Dein Rad wann gestohlen hat, sondern ob Du versichert bist. Die Polizei ist oft machtlos und es bestehen geringe Chancen das Rad wiederzubekommen.
Steht das Rad in der Wohnung, im Keller oder in der verschlossenen Garage ist es in der Hausratpolice mitversichert. Da gilt Dein Rad als Hausrat und ist versichert. Meistens kommt das Bike aber nicht zu Hause abhanden, sondern wird auf der Straße, aus Fahrrad-Abstellplätzen oder Gemeinschaftskellern entwendet. In guten Versicherungspolicen ist deshalb eine Fahrradklausel vorhanden, die den Schutz erweitert.
GUT ZU WISSEN
In Basistarifen ist nur einfacher Diebstahl versichert. Befindet sich Dein Fahrrad innerhalb eines verschlossenen Raumes (Wohnung, Garage, Keller etc.) und wird gestohlen, liegt ein sogenannter einfacher Diebstahl vor. Ausserhalb von Räume besteht kein Versicherungsschutz.
Mit einer zusätzlichen Fahrradklausel bekommst Du diesen Schutz auch, wenn Du mit Deinem teuren Rad unterwegs bist oder es draußen anschließt.
Wusstest Du, dass Du die Höhe der Diebstahl-Entschädigung bei Versicherungsabschluss selbst bestimmst? Die meisten Hausratversicherungen entschädigen zum Neuwert. Grundversicherungen aber nur bis zu einer Maximalhöhe. Wie hoch das ist, hängt von Deinem Versicherungstarif ab. Bei teuren Rädern lohnt sich die Anpassung der Regulierungssumme.
Wir beraten Dich gern, wenn Du Deinen Renner versichern oder eine bestehende Versicherung mit einer Fahrradklausel aufwerten möchtest.