Mit unseren Tipps ein Kinderspiel.
Liebe Eltern,
prima, dass Eure Kinder mit dem Fahrrad statt mit dem Elterntaxi zur Schule fahren. Denkt bitte auch an Licht am Fahrrad, denn morgens um 07:30 Uhr ist es noch ziemlich dunkel im Fahrradalltag. Eben ist mir wieder eine kleine Maus im Strassenverkehr begegnet, die zwar Reflektoren an der Jacke hatte, aber ohne Licht unterwegs war.
Auf der Straße geht es oft rasant und ruppig zu. Kurz nicht aufgepasst und schon kann es zu spät sein. Vor allem Kinder sind besonders gefährdet, sie schnell übersehen werden und sind häufig noch unsicher. Sie sollten daher besonders geschützt werden. Zur Grundausstattung eines Fahrrades gehört immer ein Helm. Er muss fest den Kopf umschließen und darf sich nicht zu den Seiten bewegen lassen. Etliche Modell für Kinder verfügen über ein Drehsystem, mit dem sich der Helm schnell und unkompliziert an den Kopf anpassen lässt.
Damit Kinder sicher unterwegs sind, sind Reflektoren am Helm oder Fahrrad sehr wichtig. Die Reflektoren gibt es in tollen, bunten Designs und sie können auch an Speichen befestigt werden. So werden Kinder zu jeder Tageszeit optimal gesehen. Kinder lieben Wimpel. Wimpel tragen zu mehr Sicherheit bei. Durch die Höhe der Wimpel sehen Autofahrer die Kleinen selbst dann, wenn sie hinter einem Fahrzeug stehen. Eine Fahrradklingel für Kinder ist vor allem ein lustiges Gadget. Zudem haben Klingeln auch immer einen Sicherheitsaspekt, damit das Kind nicht übersehen bzw. überhört werden.
Was braucht das Kinderfahrrad?
Gemäß der StVZO muss auch ein Kinderfahrrad, damit es verkehrssicher ist, eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen, einen weißen Scheinwerfer vorn sowie einen roten hinten haben. Darüber hinaus sind insgesamt elf Reflektoren am Rad anzubringen.
Haftungsprivileg von Kindern
Wusstest Du, dass Kinder bis zu 7 Jahren nicht haften? Le. Gesetz sind die war "delikunfähig", aber Eltern haften für den Schaden, den ihre Kinder verursacht haben, falls sie die Vorgaben der StVZO nicht beachtet haben. Dass Eltern ihren Kindern ein verkehrssicheres Fahrrad zur Verfügung stellen, gehört auch zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Auch gilt diese Klausel für Kinder bis zu 10 Jahren mit Radfahrern, Skatern, Inlinern oder Fußgängern. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze, wonach Kinder zwischen 7 und 18 Jahren haften, wenn sie die erforderliche Einsicht besitzen.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung kannst Du einen Versicherungsschutz für Kind und Eltern vereinbaren, auch wenn das Kind an sich nicht haften würde. Du solltest überprüfen, ob Deine bestehende Versicherung auch für Schäden von Kindern eintritt und bei Bedarf den Tarif ergänzen bzw. den/die Tarif/Versicherung wechseln. Oder spar Deine Zeit. Lass uns das machen. Wir vergleichen Tarife und suchen aus 160 Versicherern das passende Angebot für Dich und Deine Familie heraus.