Mit der Drohne unbeschwert Fliegen
Drohnen machen Spaß und können eine Gefahr sein. Sie sind von Himmel kaum noch wegzudenken und machen tolle Luftaufnahmen. Doch man muss einiges beachten. Für Fluggeräte ab zwei Kilogramm braucht man zwingend den Drohnenführerschein. Dieser kann im kommenden Jahr in den kleinen EU-Drohnenführerschein A1/A3 umgewandelt werden und behält eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Sollte keine Umwandlung durchgeführt werden, verliert der deutsche Kenntnisnachweis seine Gültigkeit zum 31.12.2021.
GUT ZU WISSEN
Bescheinigungen von Modellflugverbänden wie dem DMFV berechtigen nicht zur gewerblichen Nutzung von Drohnen und UAVs nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO.
Für Modelle, die weniger wiegen als fünf Kilogramm, ist keine besondere Nutzungserlaubnis oder spezielle Schulung notwendig. Die Notwendigkeit eines Drohnenführerschein macht sich vor allem bei dem preiswerteren Modellen bemerkbar, vielfach da sind schwere Akkus verbaut. Das beim Kauf gesparte Geld ist dann schnell wieder für die Lizenz zum Fliegen ausgegeben. Künftig ist sogar eine Kennzeichnungspflicht vorgesehen wie, das Bundesverkehrsministerium hat das in Plnaung.
Egal, ob private oder gewerbliche Nutzung: Eine Drohne (Quadrocopter, Octokopter, Multicopter, Kopter, UAV, Mikrokopter, Hexacopter) muss richtig versichert sein! Seit 2005 besteht die gesetzliche Versicherungspflicht, für Betreiber von Flugmodellen und Drohnen einen entsprechenden Haftpflicht Versicherungsschutz abzuschließen.