Die Jecken sind los

Die Jecken sind los - Narrensicher versichert

Die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange, überall geht es jetzt hoch her. Feierwütige bevölkern die Säle, Zelte und auch bald die Straßen. Reichlich Alkohol fliesst. Schnell kann es Karneval zu einem Unfall kommen. Umfragen zeigten immer wieder, dass das Unfallrisiko deutlich unterschätzt wird. Ausgelassenes Feiern und Alkohol lassen viele unvorsichtig werden. Karnevalsfans sollten daher nur gut versichert feiern gehen, damit die jecke Zeit nicht im finanziellen Desaster endet.

Leo Forsbeck - Die Versicherungs-Experten

 

Gesetzliche Unfallversicherung
Wichtig auch für alle Jecken und Narren: handelt es sich um eine offizielle Betriebsfeier im Unternehmen, ist man bei einem Unfall über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ereignet sich der Unfall woanders, ist man auf die eigene private Unfallversicherung angewiesen – sofern man eine hat.

 

Narrensicher ohne auf Spaß zu verzichten
Karnevalsumzüge und der Rosenmontagszug sind ein Muss für die Jecken, aber auch ein gefährliches Pflaster. Wer von Bonbons oder anderen Wurfgeschossen, Blumen getroffen wird, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz (AZ 123 C254/10 AG Köln). In diesem Fall wurde eine Frau von einem Schokoriegel am Auge getroffen und musste mehrmals ärztlich und über einen längeren Zeitraum behandelt werden. Die Richter lehnten ihre Klage auf Schadenersatz mit der Begründung ab, daß bei Karnevalsumzügen damit gerechnet werden muss, dass kleine Gegenstände ins feiernde Publikum geworfen werden.

Auch können Festwagen selbst der Grund für einen Unfall sein. Im Mainz wurde eine Frau durch einen ausschwenkenden Wagen erfasst und verletzt. Sie verklagte den Veranstalter und den Fahrer des Wagens. Auch ihre Klage war erfolglos, die Richter verwiesen auf die erfüllte Verkehrssicherungspflicht. Wer also unter den Prunkwagen gerät, kann nur auf seine eigene private Unfallversicherung zurückgreifen. Die zahlt bei Bedarf auch kosmetische Operationen.

Im Gedränge der Feiernden passiert schnell mal eine Rempelei, jemand stürzt und bricht sich einen Arm. Oder man fällt übers eigene Kostüm, man hat den Sturz selbst verschuldet. Oftmals ist es an  Karneval durch verschüttete Getränke rutschig oder es ist kalt und glatt. Ist niemand Dritter schuld am Unfall, so ist man auf seine eigene Unfallversicherung angewiesen. Nicht nur, daß der Unfall weh tut, zusätzlich er kann heftig ins Geld gehen, wenn man keinen passenden Versicherungsschutz vereinbart hat.

Leo Forsbeck - Die Versicherungs-Experten

Gut versichert macht feiern Laune

 

Absicherung bei dauerhaft eingeschränkter Leistungsfähigkeit
Kommt man längerfristig nicht wieder auf die Beine und kann nicht arbeiten, empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die zahlt eine BU-Rente, unabhängig von der Ursache.

 

 

Schadensersatz und Schmerzensgeld
Wer durch eine fremde Person geschädigt wird, kann von der Haftpflichtversicherung des Verursachers Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Meist bleibt es jedoch dabei, dass man den Verursacher im Gedränge nicht zu fassen bekommt. Auch hier bleibt nur die private Unfallversicherung, sofern man eine hat.

Wenn man feiern geht, ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Die Police greift bspw. wenn man einen anderen Jecken zu Fall bringt, so daß dieser sich schwer verletzt und auf eine lebenslange Rente angewiesen ist. Ohne entsprechende Versicherung muss man die Kosten dafür aus eigener Tasche bezahlen. Und das kann ein ganzes Leben ruinieren.

Die private Haftpflichtversicherung bezahlt auch für Sachschäden - etwa wenn man mit einer brennenden Zigarette das teure Kostüm eines Narren ruiniert, die Brille des Nebenmanns auf den Boden befördert oder den fremden Teppich auf einer Karnevalsparty verschmutzt. Humorlose Herren der Schöpfung erwägen schon einmal eine Klage, weil die Designerkrawatte Weiberfastnacht dran glauben musste.

Autofahrer sollten nach Alkoholkonsum die Finger vom Autoschlüssel lassen. Nicht nur eine saftige Strafe und Fahrverbot drohen. Unter Umständen nimmt einen die eigene KFZ Versicherung in Regreß, wenn im Vertrag eine Trunkenheitsklausel vereinbart wurde.

Leo Forsbeck - die Versicherungs-Experten

 

TIPP

Wer Alkohol getankt hat oder wenn Vorsatz im Spiel ist dürfen die Versicherer die Schadensregulierung verweigern.

 

ACHTUNG! Auch Unfallversicherungen haben schon einmal ein Alkohol-Limit im Versicherungsvertrag festgeschrieben. Die Versicherungsbedingungen unbedingt prüfen.Bei privaten Haftpflichtversicherungen die Deckungssummen überprüfen. In vielen Uraltverträge ist nur eine Summe von einer Million D-Mark festgeschrieben. Das ist eindeutig zu wenig. Eine Aktualisierung ist zu empfehlen, zumal das Kleingedruckte sich mit den Jahren verbessert hat.    

 

 
 

Du möchtest mehr wissen, ob Versicherungen up to date sind oder hast weitere Fragen ? Gerne überprüfen wir auch Deine Policen - auch wenn Du nicht bei uns versichert bist! Ruf uns an oder schreib uns eine email, wir beraten Dich gern!

 

Telefon 02253/8420 oder 0177 / 838 70 19

 


 


Die Jecken sind los!
  • Information
  • Unabhängige Beratung
  • SchadenAssistance
4.9

Meine Beurteilung

Die Jecken sind los

Gut aufbereitete Infos zur Karnevalszeit. Bestehende Versicherungen und evtl. Aufstockungsmöglichkeiten werden erwähnt. Auch dass man nicht extra „Karnevalsversicherungen“ abschliessen muss. Ich wurde informativ beraten und habe, das was ich benötige, aufgestockt. Bin sehr zufrieden!