Wer haft bei Schäden durch die Waschanlage?

Muss der Betreiber einer Waschanlage für Schäden am Fahrzeug nach einem Waschgang aufkommen?

 

Wer haftet für Schäden beim Autowaschen?
Kaputte Seitenspiegel, der Heckwischer ist abgerissen oder hässliche Lackkratzer – kommt das Auto mit Schäden aus der Waschanlage, sehen sich Autobesitzer und Waschanlagenbetreiber oft vor Gericht wieder. Für die meisten ist in dieser Situation klar: Ist der Schaden durch die Waschanlage entstanden, zahlt der Betreiber. Doch ist das so einfach? Worauf muss ich achten , wenn es zu einem Schaden in der Waschanlage kommt, worauf muss ich achten und was ist bei der Haftung zu beachten?

Die Haftungsfrage.....

Hast Du auch ein mulmiges Gefühl, wenn Du mit Deinem Fahrzeug in eine Waschanlage fährst? Alle Fenster sind zu, die Dachantenne ist versenkt. Die große Tafel mit den Hinweisen und den AGB´des Betreibers führt dazu, dass man sich unwillkürlich fragt: „Kommt mein Auto da wieder heil raus oder nicht?“. Immer wieder kommt es zu Schäden in der Waschanlage, bei welchen Schadensursache und die Haftungsfrage erst einmal unklar sind.

Grundsätzlich muss der Kunde beweisen, dass der Schaden während des Waschens entstanden ist. Und der Waschanlagenbetreiber muss nachweisen, dass er nichts falsch gemacht hat. Das ist in der Praxis schwierig, wie man sich bereits denken kann. Und die Urteile der letzten Jahre spiegeln genau das wieder.

Das Problem der Selbsthaftung
Nicht jeder Schaden, der durch eine Waschanlage verursacht wurde, wird automatisch vom Waschanlagenbeitreiber bzw. seiner Versicherung getragen. Zu beachten sind die Eigensicherungspflichten des Fahrzeughalters. Dieser muss, bevor er in die Waschanlage fährt, die Gebrauchshinweise genau lesen und auch beachten.

Am wichtigsten hierbei sind die Hinweise auf Außenspiegel, Antennen und Scheibenwischer:

  1. 1. Antennen müssen regelmäßig eingeschoben oder sogar abgeschraubt werden. Sie dürfen nicht hervorstehen
  2. 2. Die Seitenspiegel müssen angeklappt werden
  3. 3. Alle Fenster und Dachöffnungen müssen sicher geschlossen sein
  4. 4. An den Scheibenwischern müssen evtl. Schutzhüllen angebracht werden

Entsteht ein Schaden in der Waschanlage, weil die Nutzungshinweise nicht beachtet wurden, so haftet die Waschanlage nicht. Nur wenn der Fahrer nachweisen kann, dass er sämtliche Vorkehrungen getroffen und dennoch einen Schaden zu verzeichnen hat, kann er vom Betreiber ggfls. Schadensersatz verlangen.

Ein Waschanlagenbetreiber darf die Haftung für Schäden an einem Fahrzeug nicht pauschal durch seine AGBs ausschließen. So urteilte der Bundesgerichtshof bereits 2004 (BGH, Az.: X ZR 133/03). Ein Autobesitzer muss davon ausgehen können, dass sein Fahrzeug sauber und unbeschädigt aus der Waschstraße kommt.

Kommt es zum Schaden muss eindeutig nachgewiesen werden, daß diese auf die Waschanlage zurückzuführen ist. Das ist recht einfach zu bewerkstelligen, im dem man das Auto vor der Wäsche von allen 4 Seiten fotografiert und evtl. bereits bestehende Vorschäden damit auch dokumentiert.

Baumelt dann der Spiegel nach dem Waschen am Auto oder sind Kratzer oder sogar Dellen zu sehen, solltest Du umgehend handeln. Bei neuen Schäden am Auto dokumentiere diese mit Bildern und versuche Zeugen zu finden. Anschließend meldest Du den Schaden persönlich beim Betreiber, evtl. auch beim Personal. Schreib am besten auf, was Dir geantwortet wird. Kommt es zu  einem Prozeß, helfen Notizen bei der Beweisführung. 

 

 

URTEILE
Ein Autofahrer bekam Recht, die Waschanlage hatte sein Fahrzeugdach verkratzt. Die Richter urteilten, dass der Schaden nach dem sogenannten Anscheinsbeweis nur in der Waschanlage entstanden sein konnte (AG Hamburg, 20a C 536/13).

Schlecht lief es für einen anderen Kläger: Obwohl der Schaden nachweislich durch einen kaputten Sensor in der Anlage verursacht wurde, war das Gericht der Meinung, dass der Betreiber den Defekt vorher nicht erkennen konnte (OLG Frankfurt, Az. 11 U43/17)

 

Der Schaden ist grösser
Wenn der Schaden größer ist und nicht durch simple Reparatur-Maßnahmen (Smart Repair) behoben werden kann, empfiehlt sich immer das Heranziehen eines Kfz-Gutachters. Dieser kann noch vor Ort Beweise sichern und den Schadenablauf rekonstruieren. Verzichtest Du auf den Sachverständigen und landet Dein Fall erst nach Monaten vor Gericht, kann der Schaden nicht mehr einwandfrei bewertet werden. Eventuell ist der Schaden sogar schon repariert und eine Begutachtung des Versicherers der Waschanlage bringt ohne konkreten Schaden nichts.

Das Ergebnis: Kommt das Gericht zum Schluss, dass die Waschanlage nicht verantwortlich für den Schaden ist, bleibst Du allein auf allen Kosten sitzen. Dann ist man doppelt gestraft: man muss selbst für die Gerichts- und Anwaltskosten sowie für den Schaden am eigenen Auto aufkommen. Erkennt der Richter dagegen die Schuld des Waschanlagenbetreibers an, bekommst Du alle Kosten inklusive dem Gutachterhonorar erstattet.

 

Vollkaskoversicherung
Bei Unfällen, für die kein anderer haftbar gemacht werden kann, kann eine bestehende Vollkaskoversicherung die Schadenkosten am eigenen Kfz übernehmen. Es kommt dann jedoch zu einer Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts in der Vollkasko-Police. Ob es langfristig gesehen besser ist, den Schaden aus der eigenen Tasche zu zahlen oder über die Vollkaskoversicherung abzurechnen, hängt von der Schadenhöhe ab und kann im Einzelfall bei uns erfragt werden.

Verkehrs-Rechtsschutz
Mit einer Verkehrsrechtsschutz-Police kann ein Autofahrer seine Schadenersatzansprüche ohne Kostenrisiko vor Gericht geltend machen. Der Rechtsschutz-Versicherer übernimmt die für die Durchsetzung von berechtigten Schadenersatzansprüchen notwendigen Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und der Versicherer für den Fall eine Deckungszusage erteilt hat. Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig davon, ob der Prozess gewonnen oder verloren wird.


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Zusammenfassung

Wer haftet bei Schäden durch die Waschanlage?

Du erklärst die Inhalte der Versicherungen immer verständlich und hast wirklich Ahnung vom deinem Job. Vielen Dank, ich nehme jetzt meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch.