Die Vorweihnachtszeit ist Hochsaison für alle Paketdienste und überfordert manchen Lieferdienst. Sehr ärgerlich, wenn das Weihnachtspaket nicht ankommt oder schon kaputt ist. Der Paketbote kommt und es ist niemand da. Statt es wieder mitzunehmen, wirft er es über den Zaun und beschädigt es. Oder legt es auf den Briefkasten. Wenn der Empfänger nach hause kommt, ist es weg. Der nette Nachbar hat zwar das Weihnachtspaket angenommen ..... aber es ist unauffindbar.
Wer haftet?
Stellt sich die Frage: wer haftet? Gut zu wissen, dass man als Kunden umfangreiche Rechte hat. Im Onlinehandel ist der Käufer König. Denn wenn die Lieferung misslingt, müssen sich Versender und Paketdienst darum streiten, wer für den Schaden aufkommt. Vertragspartner des Kunden ist der Verkäufer, der sich um etwaige Reklamationen kümmern muss. Das Problem: Der Absender muss dem Lieferdienst beweisen, daß der Schaden auch tatsächlich während des Versands entstanden ist. Kunden sollte sich nicht dazu verleiten lassen, in den Schaden einzugreifen.
Privatversand
Für privaten Versand gilt: Fotos machen und ordentlich verpacken. Sinnvoll ist, dafür ein Foto vom Inhalt des Pakets zu machen, bevor es mit Paketklebeband zugeklebt wird. In diesem Fall trägt der Käufer das Risiko des Transports, nicht der Absender. Schon ist Streit vorprogrammiert. Hat der Verkäufer ordentlich verpackt? Ist nur die Verpackung beschädigt oder auch der Inhalt? Oder hat der Paketbote das Paket zu oft fallengelassen? Erstmal gibt keinen finanziellen Ersatz, bis alles geklärt ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, haben viele Paketdienstleister deshalb Leitfäden auf ihren Websites veröffentlicht und bieten einen Beratungsservice zum Thema an. Wenig bringt der Aufkleber „Vorsicht zerbrechlich“. Darauf können Paketboten beim Laden und Entladen der Kartons keine Rücksicht nehmen.