Wenn Weihnachten Feuer fängt
Advent ist die Zeit zwischen Stress und Besinnlichkeit. Weihnachtsfeiern, Geschenke einkaufen und die Zeit für gemütliche Stunden mit der Familie finden. In der Winter- und Weihnachtszeit, wenn im Haus unzählige verschiedene Kerzen und Lichter brennen und es so richtig gemütlich wird, lauern jede Menge Brandgefahren. Wir verraten Dir die häufigsten Versicherungs-Ausnahmen bei Brandschäden und verraten Dir, wie Du Deine Adventszeit "feuerfest" machst".
Geschenke-Stress, Hektik bei den Vorbereitungen, schnell ist die Kerze vergessen. In unserem Blogbeitrag möchte das Team von Leo Forsbeck nützliche Sicherheitstipps für die Hausrat- und Haftpflichtversicherung geben. Je mehr Lichtlein an Adventskränzen und Tannenzweigen brennen, desto mehr wächst das Unbehagen bei vielen Hausrat- und Haftpflicht-Versicherungs-Unternehmen. Regelmäßig erhöhen sich die Schäden in der Adventszeit um 30%. Unachtsamkeit beim Umgang mit Advents- und Weihnachtsbaumkerzen sowie mit Lichterketten und Wunderkerzen führen leider dazu, daß nicht nur das Christkind, sondern im Dezember verstärkt auch die Feuerwehr vor der Tür steht. Im Weihnachtsstreß wird schnell mal die Kerze vergessen.
Auch sollte man Netzteile von Lichterketten auf Defekte prüfen und besser nicht verwenden und sondern im Zweifelsfall lieber austauschen. Glück im Unglück hat, wer dann ausreichend versichert ist! Achte besonders in der Weihnachtszeit darauf, keine brennenden Kerzen unbeaufsichtigt stehen zu lassen.
Wann die Versicherung nicht zahlt
Rund um Advent und Silvester kann häufig selbst die beste Police nicht weiterhelfen. In dieser Jahreszeit gelten ganz besonders strenge Maßstäbe, was den Versicherungsschutz angeht. Brandschäden durch Kerzen werden von der Hausratversicherung häufig als grob fahrlässig eingestuft und der Schadenfall meistens abgelehnt. Kann dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, ist der Versicherungsschutz futsch. Man bleibt auf seinem Schaden sitzen. Die Versicherung muss nicht zahlen, sobald man die allgemein übliche Sorgfalt und Vorsicht außer Acht gelassen hat.
Auch wenn die Katze in einem unbeaufsichtigten Moment die brennende Kerze auf dem Adventkranz umstößt, während das Herrchen draußen vor der Tür ein kurzes Gespräch führt, ist die Versicherung aus dem Schneider. "Unbeaufsichtigt" kann z.B. bedeuten, dass man nur den Raum verlässt. Es genügt schon, eben ans Telefon zu gehen, während das Adventsgesteck im Wohnzimmer Feuer fängt.
Was, wenn der Brand fahrlässig verursacht wurde?
Aber steht die Versicherung auch dann für Schäden ein? Die Feuerversicherung des Gebäudeeigentümers zahlt für Brandschäden am Gebäude auch, wenn Mieter oder Dritte den Brand fahrlässig oder sogar vorsätzlich durch Brandstiftung verursacht haben. Für Schäden am Hausrat, also an den Einrichtungsgegenständen und dem persönlichen Eigentum des Mieters, kommt die Feuerversicherung in keinem Fall auf, dafür aber die Hausratsversicherung des Geschädigten. Häufig nehmen Versicherungen dann beim Brandverursacher Regress, der wiederum seine Haftpflichtversicherung – soweit vorhanden – in Anspruch nehmen kann.
Wann die Versicherung zahlt
Welche Versicherung reguliert denn nun Schäden? Brandschäden im Wohnraum werden durch die Hausratversicherung gedeckt. Sie übernimmt Brandschäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und auch Schäden durch Löschwasser. Was grob fahrlässig ist, wird in einer Einzelfallprüfung entschieden. Wenn Tischfeuerwerk oder ein brennender Weihnachtsbaum die Wohnung, Gardinen oder Möbel beschädigen, zahlt in der Regel die Versicherung. Hantiert ein Gast ungeschickt mit Knallfröschen oder Feuerwerk, übernimmt seine Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden. In mehreren Fällen sprachen die Gerichte Eltern vom Vorwurf der groben Fahrlässigkeit frei, die über den lautstarken Streit mit ihren quengelnden Kindern die brennenden Weihnachtsbaumkerzen vergaßen.
Böllerfans, die sich bei Knallern und an Raketen verletzen, werden die notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.