Vorsorgevollmachten und Verfügungen

 

"Ich will nicht an Maschinen angeschlossen sein!" 

Was soll mit dir passieren - Wiederbelebung? Organspende? Künstliche Beatmung oder Ernährung durch Magensonde, Mund, Nase, Bauch oder Vene? Es kann sein, daß Du irgendwann nicht mehr für Dich selbst entscheiden kannst. Vielleicht weil Du krank bist oder eine Behinderung hast. Wenn Du keinen gerichtlichen Betreuer haben willst, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Dich sein. Damit legst Du  fest, wer für Dich wichtige Entscheidungen treffen kann und darf. Dann entscheidet ein Mensch für Dich, den Du selbst bestimmt hast.

 

Vorsorgevollmacht

Deine Angehörigen haben im Pflegefall nichts zu melden. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestellt das Betreuungsgericht einen Vertreter, dieser darf z.B. über Deine Konten verfügen und bestimmen wofür das Geld verwendet werden darf.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigst Du nach deutschem Recht eine Vertrauensperson, in einer Notsituation oder wenn Du nicht entscheiden kannst, eine Entscheidung in Deinem Sinn zu treffen oder bestimmte Aufgaben für Dich zu erledigen.

 

Patientenverfügung

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, müssen deine Angehörigen unter anderem darüber entscheiden, ob lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden sollen.

Willst Du selbst bestimmen, was mit Dir passiert, wenn Du entscheidungsunfähig bist? Dann musst du eine Patientenverfügung erstellen.


Formulare Betreuung und Vorsorgevollmacht des 
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
herunterladen

Wir empfehlen Dir, eine geplante Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung mit einem Notar oder einer fachkundigen gemeinnützigen Organisation (z.B. caritas) zu besprechen, da es hier einige Fallstricke zu beachten gibt.