Welches Versicherungsrisiko lauert im Homeoffice
Das Thema Versicherungsschutz ist beim Homeoffice eine schwierige Angelegenheit. Wird das Mehr an persönlicher Freiheit durch einen Verlust des Unfallversicherungsschutzes erkauft? Es kommt dabei auf den die Begleitumstände an, die zum Unfall geführt hat: Ist das, was Du gerade tust, mit einer Arbeitsleistung verbunden? Damit es ein Arbeitsunfall ist, muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der konkreten Tätigkeit und der versicherten Tätigkeit vorliegen. Unfälle mit Bezug zum privaten Lebensbereich sind beim HomeOffice keine Arbeitsunfälle.
Doch was genau gehört zur Arbeit und was nicht? Mit dieser Frage müssen sich regelmäßig die Gerichte auseinandersetzen. Allein durch die räumliche Situation verschmelzen beim HomeOffice der berufliche und private Bereich noch stärker. Wer sich im Homeoffice etwas zu essen oder zu trinken holt und dabei stürzt, ist nicht versichert. Das stellte bereits ein älteres Urteil des Bundessozialgerichts klar. Die der privaten Wohnung vorhandenen Risiken hat nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst einzustehen.
Beispiele
Beispiel 1: Du stehst auf, um Arbeitsunterlagen aus Deiner Laptoptasche zu holen. Du stolperst dabei über das Kabel Deines Rechners und verletzt Dich. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz gegeben, weil Du eine Handlung ausgeführt hast, die Deiner Arbeitsleistung gedient hat.
Beispiel 2: Auf dem Weg ins Bad rutschst Du aus und verletzt Dich im Homeoffice. Im Büro ist der Weg zur Toilette gesetzlich unfallversichert. Im Homeoffice gilt diese Regel nicht. In diesem Fall ist Dein Unfallversicherungsschutz als Arbeitnehmer nicht wirksam, weil der Gang ins Bad nicht mit einer Arbeitsleistung verbunden ist. Zwar wärst Du im Büro versichert, weil das Gesetz anerkennt, dass Du als Arbeitnehmer die Arbeitsumgebung im Büro nicht kontrollieren kannst. In Deiner eigenen Wohnung ist das dagegen der Fall.
Beispiel 3: Wer sein Kind auf dem Weg zur Arbeit in einer Kita absetzt, ist gesetzlich unfallversichert. Diese Regelung besteht seit 1971. Wer dagegen auf dem Weg von der Kita zum HomeOffice stürzt, ist es laut Bundessozialgericht nicht.
Beispiel 4: Fällt ein Beschäftigter im HomeOffice daheim die Treppe hinunter, weil er eine private Paketsendung entgegennehmen will, ist dieser Unfall nicht versichert.
Beispiel 5: Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, ist der Unfall versichert.
GUT ZU WISSEN
Wer im Homeoffice etwas tut, was nicht in direktem Zusammenhang zu seiner Arbeit steht, ist nicht gesetzlich unfallversichert.
Beweissicherung für den Arbeitsunfall
Wir können daher nur den dringenden Rat geben, dass jeder, der im Homeoffice einen Unfall hat, sofort dokumentiert, was er gerade gemacht hat. Welches Dokument er bearbeitet hat, mit wem er telefoniert hat. Auch Screenshots anfertigen, Mails ausdrucken oder Anruflisten sichern, das alles kann helfen, den Arbeitsunfall nachzuweisen. Wichtig ist, möglichst umgehend jemandem die Situation und den Unfall zu schildern – dem Nachbarn oder dem Arzt.Viele sitzen allein im Homeoffice und die Beweislage wird dann schnell zum Problem. TIPP: Wer Tage damit wartet, den Arbeitgeber zu informieren oder sich Zeugen zu suchen, wird es schwerer haben, die Richter davon zu überzeugen, dass die Verletzung ein Arbeitsunfall ist. Im Zweifelsfall ist es immer sicherer, gleich einen Anwalt hinzuzuziehen.