Terrasse und Balkon gut versichert – so geht´s richtig!

Keine Chance für Diebe, Sturm & Co

 

Urlaub auf der Terasse oder auf dem Balkon - ein echter Geheimtipp!

Wie wäre es mit einer Reise nach Balkonien? Traumhafte Aussichten, wenn man eine eigene Terasse oder einen Balkon besitzt, denn ein Urlaub auf Balkonien kann zum absoluten Highlight werden. Ganz nach dem Motto: Zuhause ist es eben doch am schönsten! Balkon und Garten sind tolle Rückzugsorte. Hier kannst Du Dich in Ruhe deiner Lieblingszeitschrift oder einem spannenden Buch widmen und Dich dabei genüsslich sonnen.

Höchste Zeit, Dein Freiluftwohnzimmer für die warme Jahreszeit zu gestalten. Tolles Feeling bekommst Du mit modernen Einrichtungsgegenständen, die speziell für den Outdoorbereich vorgesehen  sind. Allerdings sind Möbel und Deko erhöhten Schadensrisiken ausgesetzt. Warum es wichtig ist, die schönen neuen Möbel, die Outddorküche und den Luxusgrill zu versichern, verraten wir Euch heute.

Ärgerlich wenn ein Schaden Deine schöne Terasse zerstört

Ist meine Terassenausstattung überhaupt versichert?

Warum es gut für Dich ist, Deine Outdoor Ausstattung zu versichern

Die Zeiten, in denen man sich mit preiswerten Campingmöbeln zufrieden gegeben hat, sind vorbei. Gartenstühle, Liegen und Tische sind oftmals von hoher Qualität und daher in der Anschaffung relativ kostspielig. Da wundert es nicht, dass viele Menschen wissen möchten, ob ihre im Garten oder auf der Terrasse stehenden Möbel auch tatsächlich versichert sind.

Möbel und Ausstattung kosten schnell mehrere Tausend Euro. Ein Diebstahl der Gartenmöbel oder einer Beschädigung würde ein tiefes Loch in die Haushaltskasse reißen. Über die Hausratversicherung lassen sich auch Gegenstände wie Spielgeräte, Schaukeln, mobile Wäschespinnen, Grillgeräte, Zierbrunnen, serienmäßig produzierte Skulpturen/Plastiken sowie Pflanzen in Zierkübeln versichern. Die Hausratversicherung ist aber nicht immer die richtige Anlaufstelle – bestimmte Schäden müssen über die Wohngebäudeversicherung reguliert werden. Im Einzelfall muss immer genau geprüft werden, was der gewählte Tarif explizit beinhaltet.

Zwar gehört der Garten theoretisch mit zum Haushalt, doch ist er nur teilweise durch die Hausratversicherung geschützt. Dazu zählt u.a. Einbruchdiebstahl. Stehen die Gartenmöbel also frei zugänglich auf dem Rasen und sind nicht verschlossen, gehst Du im Schadensfall leer aus. Wurde die Sitzgruppe oder der teuere Rasenmäher im Gartenhaus eingeschlossen und bei einem Einbruch gestohlen, greift die Hausratversicherung.

Balkon- und Terassengeländer  sowie alle fest verankerten Gegenstände sind durch die Wohngebäudeversicherung geschützt. Carports, Hochbeete, Teiche; Gartenhäuschen und Whirlpools müssen extra in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.

Kochen, essen und das Leben geniessen. Die neue Outdoorküche sollte versicherungstechnisch nicht vergessen werden.

 

Sturm und Unwetter

Zunächst muss man klären: Was gilt als Sturm? Die Versicherer kommen nicht für Schäden auf, die durch jede beliebige Windböe entstehen können. Man spricht ab Windstärke 8 von Sturm. Dies ist der Fall bei einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 km/h. Zu beweisen hat dies im Schadensfall der Versicherte. Man kann sich aber für einen Nachweis an den Deutschen Wetterdienst wenden.

Damit die Schäden zügig reguliert werden, sollten Sturmschäden umgehend per Schadensliste und Fotos dokumentiert und innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden. Gegenstände, die durch Wind und Starkregen beschädigt oder zerstört wurden, bewahrt man zum Schadensnachweis am besten auf. Für vom Sturm beschädigte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dieses ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Auch wenn ein Unwetter das Dach beschädigt und die Möbel durch Hagel oder durch Blitzschlag beschädigt wurden, kann man mit einer Entschädigung rechnen. Wichtig zu beachten: Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung meist nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren.

 

Diebstahl

Umso teurer die Möbel, desto höher die Nachfrage, sie gegen Diebstahl zu versichern. Jeden Tag werden aus Deutschlands Gärten wertvolle Gartenmöbel und Deko-Gegenstände wie Pflanzkübel entwendet. Die Schadensfälle steigen auch deshalb, weil sich immer mehr Gartenbesitzer besonders hochwertige Möbel oder teure Marken-Grills zulegen – und die wecken wiederum Begehrlichkeiten bei Kriminellen. Ein lauer Sommerabend auf der Terrasse geht zu Ende, die letzte Glut verglimmt im Grill, das letzte Getränk ist getrunken und die Freunde haben sich verabschiedet. Aber jetzt noch aufräumen, Gartenmöbel und Grill sicher verstauen? Wer das auf den nächsten Morgen verlegt, kann eine böse Überraschung erleben. Für Diebe muss es schnell gehen. Möbel auf der Terrasse bieten sich da an. Ebenso ein teurer Grill.

Der Einbruchdiebstahlschutz der Hausratversicherung greift dann nicht. Denn der Gartenzaun reicht als Schutz nicht aus. Nur sichernde Maßnahmen wie das Anketten von Möbeln oder die Unterbringung über Nacht im verschlossenen Gartenhaus machen Dieben das Leben schwer und gelten als Einbruchdiebstahl. Dagen ist einfacher Diebstahl nicht versichert. Ihr könnt gerne in einem Gespräch mit uns abklären, ob Eure Sicherungsmaßnahmen ausreichend sein.

 

Wintergarten

Wer sich den Traum vom Wintergarten erfüllt hat, holt sich durch die großen Glasflächen naturnahes Wohnen ins Haus. Die Scheiben eines Wintergartens gehören zur Gebäudeverglasung. Sie sind in der Gebäude- bzw. Hausratversicherung Baustein "Glasversicherung" standardmäßig mitversichert. Da der Preis einer Glasversicherung nicht von der vorhandenen Gesamtfläche der Verglasung abhängt, lohnt sich diese Versicherung für die stolzen Besitzer eines Wintergartens also besonders. Glasschäden sind ohne die Erweiterung der Glasversicherung in Hausrat- und Gebäudeversicherung nur in geringem Maß abgesichert, sodaß der Glasanbau dann nicht ausreichend abgesichert ist. Wer bereits eine Glasversicherung besitzt, sollte sie bei späterem Anbau eines Wintergartens dringend aktualisieren.

Glas

Verglasungen am Balkongeländer sind bei den meisten Versicherungen nicht in der Hausratversicherung versichert, sondern ggfls. Sache der Wohngebäudeversicherung bzw. des Eigentümers. Hier lohnt es sich den Versicherungsumfang nachzulesen und nötigenfalls eine fehlende Absicherung vorzunehmen. 

Mehr Sicherheit durch Überprüfung der Police

Wer sicher gehen möchte, dass die teuren Gartenmöbel auch wirklich in einem Schadensfall vollständig ersetzt werden, muss diese Abdeckung ausdrücklich mit der Versicherung im Vertrag vereinbaren. Oft bieten die Versicherer gegen einen geringen Aufpreis an, das Garteninventar mit zu versichern. Die Mitversicherung von Gegenständen auf dem Balkon und der Terasse schriftlich in der Police vereinbaren und den Umfang der Deckung prüfen (Höhe der  versicherten Gegenstände, Selbstbeteiligungen).

Bei Altverträgen lohnt es sich, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls an den eigenen Bedarf anzupassen. Ein Beratungsgespräch schafft Klarheit. Die Tarife sind nicht einheitlich. Manche Versicherer ersetzen Gartenmöbel rund um die Uhr. Und zwar bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme. Andere begrenzen die Entschädigung je Versicherungsfall auf 5000 Euro. Bei Altverträgen gibt es öfter Ausschlüsse im Kleingedruckten. Da ist dann zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nichts versichert.

Übrigens: Das Trampolin für die Kinder, ist bei Sturm nicht versichert wenn es im Garten steht. Wird es allerdings bei Sturm in  den Nachbarsgarten geweht, übernimmt Deine Privathaftpflicht den Schaden, der sich beim Nachbarn ereignet hat.


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Terrasse und Balkon gut versichert?
4.7

Mein Urteil

Terrasse und Balkon gut versichert?

Die umfängliche Beratung muss ich loben. Bisher ging ich davon aus, dass meine neuen Loungemöbel und der Grill mitversichert sind. Nun wurde ich eines besseren belehrt. Ich habe meinen Schutz aufgestockt, jetzt kann der Sommer kommen.