Hausverwaltung soll als Baumbesitzerin zahlen
Bäume bei Verkehrsflächen müssen geprüft werden
Von Privatpersonen kann keine professionelle Prüfung erwartet werden
Privatleute müssen in angemessenen zeitlichen Abständen Bäume in ihrem Eigentum prüfen, ob abgestorbene Teile, Rindenverletzungen oder sichtbarer Pilzbefall vorliegen. Dabei muss es sich jedoch um Dinge handeln, die von Laien erkennbar sind. Stellt der Besitzer etwas derartiges fest, muss er einen Baumfachmann hinzuziehen.
Für Gemeinden und Städten ist die Anforderung höher. Sie müssen laut dem Gericht Straßenbäume regelmäßig von qualifiziertem Personal kontrollieren lassen.
Im vorliegenden Fall sei die Instabilität der Kastanie nur für einen Baumfachmann mit forstwirtschaftlichem Wissen erkennbar gewesen. Der Hausverwaltung sei kein Vorwurf zu machen.
Anke muss ihren Schaden selbst tragen. Achte darauf, wo Du in Zukunft
Dein Auto parkst und schau, ob eventuelle Gefahren durch Bäume drohen.
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