Eine Sterbegeldversicherung ist eine lebenslängliche Kapitalversicherung für den Todesfall. Sie dient hauptsächlich der Absicherung der Angehörigen, die im Todesfalle mit Beerdigungskosten und anderen mit dem Tod verbundenen Aufwendungen belastet werden. Genauso greift sie wenn keine Angehörigen mehr da sind. Seit 2004 übernehmen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr und diese Form der privaten Absicherung wird wieder zunehmend wichtiger.
Neben dem Wegfall der Gesundheitsprüfung kann die Absicherung mit Sterbegeld nicht beim Erhalt von Hartz IV gepfändet werden. Sie müssen die eingezahlte Summe keinesfalls an den Staat abgeben.
Die Vorteile einer Sterbegeldversicherung auf einen Blick:
• Keine Gesundheitsfragen beim Abschluss des Vertrages
• Lebenslanger Versicherungsschutz nach der Vertragsunterzeichnung
• Unfalltod mitversichert
• Einfacher Ablauf
• Schnelle und unkomplizierte Auszahlung der Versicherungssumme
Attraktiv sind die Versicherungen vor allem für Personen, die keine Angehörigen haben bzw. kein größeres Vermögen besteht.
Die Vorteile einer Sterbegeldversicherung auf einen Blick:
• Keine Gesundheitsfragen beim Abschluss des Vertrages
• Lebenslanger Versicherungsschutz nach der Vertragsunterzeichnung
• Unfalltod mitversichert
• Einfacher Ablauf
• Schnelle und unkomplizierte Auszahlung der Versicherungssumme
Attraktiv sind die Versicherungen vor allem für Personen, die keine Angehörigen haben bzw. kein größeres Vermögen besteht.
Die Versicherungssummen sind zwischen 1.000 Euro und 15.000 Euro frei wählbar (bei Einmalbeitrag: Mindestversicherungssumme 7.500 Euro)
Das Eintrittsalter des Versicherten wirkt sich stark auf die Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge aus.
Das Eintrittsalter des Versicherten wirkt sich stark auf die Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge aus.
Zahlreiche Sterbegeldversicherer erbringen auch dann Leistungen, wenn der Versicherte beispielsweise während eines Einsatzes im Wehrdienst oder Polizeidienst zu Tode kommt.
Ist beispielsweise ein Erbe oder ein anderer Bezugsberechtigter für den Tod des Versicherten verantwortlich, so müssen die Assekuranzen in der Regel nicht zahlen. Bei einem absichtlich herbeigeführten Tod liegt eine Verletzung der Vertragskonditionen vor, beziehungsweise ein Fehlverhalten. Der Sterbegeldversicherer kann sich sodann auf die Leistungsfreiheit beziehen.
Einige Tarife der Sterbegeldversicherung sehen Zusatzleistungen vor. Dazu gehören zum Beispiel ein Überführungsservice aus dem Ausland nach Deutschland, telefonische Erbrechtsberatung und die Verdoppelung der Versicherungssumme bei Tod durch Unfall.