Versicherungsmakler Leo Forsbeck hält Sie auf dem Laufenden - online und offline

Auf unserem Blog erfahren Sie Wissenswertes zu Versicherungen , Gesetzesänderungen, Tipps oder Trends in der Versicherungsbranche.

Wir wissen Bescheid und informieren Sie gerne.

 


CHARTA Infotipp 09/2016 - Unfälle
Nützliche Broschüre von der Unfallforschung der Versicherer (UDV): „Denksport hilft Unfälle zu vermeiden“ 

Die UDV, eine Einrichtung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, widmet sich der Sicherheit im Straßenverkehr. Dabei wird eine "ganzheitliche Betrachtung" vorgenommen, d. h. praktisch alle Beteiligten (der Mensch von jung bis alt) und die Infrastruktur (Straßen, Gehwege, Fahrzeuge etc.) finden die gebotene Berücksichtigung.

Nicht nur für ältere Menschen kann die Broschüre "Denksport hilft Unfälle zu vermeiden“ hilfreich sein – die Lösung kniffliger Fragestellungen und Aufgaben macht vielen auch schlichtweg Spaß. Oder hilft, lästige Wartezeiten – etwa beim Arzt – kurzweilig zu überbrücken.

Die Broschüre ist kostenlos und kann in Einzelexemplaren per E-Mail (unfallforschung@gdv.de) oder per Fax (030/2020-6883) bestellt werden. Stichwort: „Übungsheft“. Im Internet zu finden unter: Unfallforschung der Versicherer, udv.de


CHARTA Infotipp 08/2016 - Umzug
Umzug: Welche Versicherungen ziehen mit?

Wie heißt es so schön: Dreimal umziehen ist wie einmal abbrennen. Und es ist etwas Wahres dran: Bis alles Hab und Gut in Kisten, Kartons und Kästen verstaut und ins neue Domizil verbracht ist, muss viel Arbeit investiert werden. Damit allein ist es dann noch nicht einmal getan: Die Einrichtung der neuen Bleibe und die Renovierung der bisherigen 4 Wände verlaufen nicht selten mehr oder weniger zeitgleich. Aber wenn es der neue Job oder der Familienzuwachs erfordert, führt eben kein Weg am Ortswechsel vorbei.

Um die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung braucht man sich zunächst keine Gedanken zu machen, denn während des Umzugs sind beide Risiken gewissermaßen in beiden Wohnungen versichert. Sobald die neue Bleibe Wohnsitz ist, endet diese Doppelversicherung jedoch. Haftpflicht- und Hausratversicherer sollten also spätestens nach Abschluss der Umzugsarbeiten in Kenntnis gesetzt werden. Mit Blick auf den Hausrat sollte in diesem Zusammenhang überprüft werden, ob die Versicherungssumme tatsächlich noch ausreichend hoch ist. Durch Zusammenzug oder Neuanschaffungen von Mobiliar kann es schnell passieren, dass die bisherige Versicherungssumme nicht mehr ausreicht. Bringen die Zusammenziehenden jeweils eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung mit, kann der jeweils jüngere Vertrag in der Regel kurzfristig gekündigt werden.

Ein Blick in die Bedingungen verschafft hier Klarheit.


CHARTA Infotipp 07/2016 - Zecken
Achtung Zecken!

Milde Winter und die zunehmende Verbreitung von Zecken gehen Hand in Hand. Die Gefahr: Zecken können Überträger z. B. von Borreliose oder FSME sein.  Helle und möglichst geschlossene Kleidung mit langen Ärmeln und Hosenbeinen mag im Sommer nicht die beliebteste sein, sie schützt jedoch am besten vor Zecken.

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für die unmittelbaren Behandlungskosten auf, aber nicht für Kosten, die sich aus einer möglicherweise dauerhaften Gesundheitseinschränkung ergeben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist generell sinnvoll, weil sie Existenz bedrohende Risiken versichert. Gegen Infektionskrankheiten, die durch Zeckenbiss übertragen werden, schützen auch etliche Unfallversicherungen. Es lohnt sich, eine vorhandene Unfallversicherung zu überprüfen, ob entsprechender Schutz eingeschlossen ist. Falls nicht, sollte hier „nachgebessert“ werden.


CHARTA Infotipp 03/2016 - Haftpflicht
Private Haftpflichtversicherung mit sinnvollem „Extra“

Obwohl es sich inzwischen längst herumgesprochen haben sollte: Noch immer verzichten viele Haushalte auf den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung. Wichtig ist dieser Schutz, weil ein Schadenverursacher für den finanziellen Ausgleich mit seinem ganzen heutigen und zukünftigen Vermögen haften muss. Grundsätzlich besteht damit das Risiko, dass einem ein Schaden von Dritten zugefügt wird, auf dem man finanziell sitzenbleibt. Wenn der Schadenverursacher weder über Geld noch über eine Haftpflichtversicherung verfügt, geht der Geschädigte meist leer aus. Wer sich risikobewusst für den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung entscheidet, kann mit der richtigen Police auch hier Vorsorge treffen. Nicht verzichtet werden sollte auf eine so genannte Forderungsausfallversicherung. Sie springt genau dann ein, wenn der Schädiger eben keine private Haftpflichtversicherung besitzt.

CHARTA Infotipp 02/2016 - Glasversicherung
Wie versichere ich mich richtig?

Die Glasversicherung, egal ob als selbstständige Versicherung oder als Zusatz zu einer privaten Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, wird in den Medien gerne als Beispiel für eine eher verzichtbare Versicherung ins Spiel gebracht. Richtig ist sicherlich, dass nicht jeder sie benötigt. Trotzdem gibt es eine ganze Reihe von Haushalten, die froh über entsprechende Angebote sind. Großzügig verglaste Wintergärten, Lichtkuppeln, Glaskeramikelemente oder auch große Aquarien beziehungsweise Terrarien sind heutzutage keine Seltenheit mehr. In bestimmten Grenzen ersetzt die Glasversicherung übrigens auch die Folgekosten der Schadenbeseitigung, etwa Kosten für Gerüste oder Kräne. Wichtig einmal mehr: Die realistische Einschätzung des individuellen Risikos bzw. der Kosten durch mögliche Schäden sowie der Möglichkeit, sie finanziell tragen zu können.

CHARTA Infotipp 01/2016 - Fahrrad-Diebstahl
Diebstahlversicherung für den Drahtesel?

Die Tage werden länger, die Sonnenstunden zahlreicher: Viele Radfahrer machen ihr Zweirad fit für die neue Saison. Denn: Radfahren ist gesund, umweltfreundlich und preiswert. Preiswert zumindest, bis das Zweirad gestohlen wird. Aber lohnt sich tatsächlich eine Versicherung? Wie so oft: Es kommt darauf an.

Fahrräder lassen sich meist recht einfach per Einschluss in die Hausratversicherung bis zu einem bestimmten Betrag mitversichern. Der Einschluss in die Hausratversicherung erhöht allerdings den Versicherungsbeitrag, je nach Wohnort und dortiger Diebstahlquote, mehr oder weniger stark. Darüber hinaus gibt es inzwischen auch eigenständige Fahrrad-Versicherungen. Wer seinen Drahtesel versichern will, sollte unbedingt ins Kleingedruckte schauen: Wird der Anschaffungswert oder der Zeitwert ersetzt? Sind auch Reparaturen in bestimmtem Umfange mitversichert? Außerdem: Radfahrer sollten unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung haben - damit sind Schäden versichert, die der Biker mit seinem Zweirad verursacht. Unter dem Strich hängt die Entscheidung für oder gegen den Extraschutz für's Rad meist von dessen Wert und dem Preis für den Zusatzschutz ab.


CHARTA Infotipp 29/2015 - Einbruch
Damit nach dem Einbruch nicht vor dem Einbruch ist

Wenn in eine Wohnung oder ein Haus eingebrochen wurde, ist erste Pflicht die Einschaltung der Polizei. In der Wohnung darf bis zur vollständigen Aufnahme des Einbruchs durch die Beamten nichts verändert oder aufgeräumt werden. Stichwort: Spurensicherung.

Zeitnah muss der Polizei eine so genannte Stehlgutliste, also eine Übersicht des gestohlenen oder zerstörten Hausrats, gegeben werden. Genauso wichtig ist es, die eigene Versicherung vom Einbruchdiebstahl und über die geklauten oder beschädigten Gegenstände zu informieren. Sofern eine Hausratversicherung besteht, kommt sie für den Schaden auf und ersetzt auch Wertsachen in bestimmten Grenzen.

Um im Schadensfall den Wert der zerstörten oder gestohlenen Dinge nachweisen zu können, sollte eine entsprechende Inventarliste geführt werden. Das macht etwas Mühe, beschleunigt aber die Abwicklung beim Versicherer.

Tipps und Informationen, damit es möglichst gar nicht erst - oder nicht noch einmal - zum Einbruch kommt, gibt es sowohl von den meisten Versicherern oder direkt von der Polizei. Teilweise gibt es Angebote, dass sich die Berater der Polizei vor Ort einen Eindruck vom Gebäude bzw. der Wohnung machen und konkrete Empfehlungen für geeignete Sicherungsmaßnahmen abgeben. Am besten bei der nächsten Polizeidienststelle nachfragen oder im Internet recherchieren.


CHARTA Infotipp 27/2015 - Elementarversicherung
Hoffentlich elementar versichert!

Als Haus- oder Eigentumswohnungsbesitzer braucht man eine Wohngebäudeversicherung! So weit, so richtig. Viele Eigentümer nehmen allerdings an, dass damit auch die immer häufiger auftretenden so genannten Elementarschäden versichert sind – ein fataler Irrtum.

Schneemassen, Erdrutsche und Hochwasser treten vermehrt auf – ob als Folge des Klimawandels oder nicht, sei dahingestellt. Die 'normale' Wohngebäudeversicherung ersetzt zwar Schäden, die z. B. durch Leitungswasser entstanden sind. Aber eben nicht solche, deren Ursache auf Starkregen und/oder Hochwasser zurückzuführen sind. Sollen auch diese Risiken versichert werden, kommt man um eine Elementarschadenversicherung nicht herum.

Immerhin: Die Versicherer werben damit, für die meisten Adressen in Deutschland Versicherungsschutz anbieten zu können. Wer die Möglichkeit hat, sollte sie nutzen und eine Police abschließen. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadens mag dem Besitzer zwar gering erscheinen, Elementarschäden zu beseitigen, ist aber in der Regel sehr kostspielig. Außerdem haben die Landesregierungen von Thüringen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes bereits beschlossen: Wer sich versichern könnte und es nicht tut, erhält im Schadenfall keine staatliche Unterstützung. Weitere Bundesländer wollen dieser Vorgehensweise folgen.

In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Versicherungsmakler, um den Status Quo des Versicherungsschutzes zu klären oder ein unverbindliches Angebot einzuholen. 


CHARTA Infotipp 26/2015 - Rechtsstreitigkeiten
Recht haben und Recht bekommen…

Die meisten scheuen sie, aber nicht jeder kann man entgehen: Rechtsstreitigkeiten. Womöglich mit der Aussicht, sie gerichtlich klären lassen zu müssen. Einen umfänglichen Schutz bieten empfehlenswerte Rechtsschutzversicherungen.

Schonender für den Geldbeutel und vor allem für die Nerven ist es aber, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. So gibt es nicht nur in der Versicherungsbranche unabhängige Ombudsmänner, die verärgerten Kunden die Möglichkeit bieten, den strittigen Sachverhalt vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Versicherer prüfen und entscheiden zu lassen. In bestimmten Grenzen sind die Entscheidungen des Ombudsmannes für die Versicherungsunternehmen sogar bindend.

Dem Versicherten hingegen bleibt der Weg vor Gericht aber auch dann offen, wenn der Ombudsmann den Versicherer im Recht sieht. Weitere Informationen zum Ombudsmannverfahren finden sich im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.


CHARTA Infotipp 25/2015 - Wildunfall
Bescheinigung für Haarwild vor dem Kühler

Ab Spätsommer trauen sich Wildtiere häufiger aus ihrer Deckung und queren selbstbewusst Landstraßen und Feldwege. Nicht selten kommt es dabei zu Begegnungen mit Autofahrern, meistens in der Dämmerung zwischen 17 und 22 Uhr oder früh morgens zwischen 5 und 8 Uhr.

Erfreulicherweise kommt der Fahrer oft mit dem Schrecken davon, aber wenn es doch mal zu einer Kollision kommt, sollte am besten die Polizei gerufen werden, die ihrerseits den zuständigen Jäger oder Förster informiert. Das gilt auch dann, wenn das Wild nur angefahren wurde und, möglicherweise schwer verletzt, geflüchtet ist.

Für die Meldung des Schadens an Ihren Versicherer ist die Beweis- und Spurensicherung entscheidend. Dazu gehört das Unfallprotokoll der Polizei und, möglichst, eine so genannte Wildbescheinigung. Hilfreich sind Fotos von den Schäden am Fahrzeug, aber auch von Blutflecken oder Fellresten an der Karosserie. Die klare Dokumentation der Schäden und des Unfallherganges erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung beim Versicherer. 


CHARTA Infotipp 23/2015 - Wer erbt die Lebensversicherung?
Wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung?

Eine Lebensversicherung schließt in der Regel ab, wer seine Hinterbliebene für den Fall des eigenen Todes finanziell absichern will. Sei es, dass Bargeld fließt, oder dass das noch mit einer Hypothek belastete Haus schuldenfrei gestellt werden kann. Auch bei dieser vermeintlich einfachen Aufgabe gibt es einige Punkte zu beachten.

Neben der Wahl einer wirklich ausreichenden Versicherungssumme für den Todesfall kommt es vor allem darauf an, den oder die Bezugsberechtigten konkret zu benennen. Am besten werden diejenigen, die im Falle des Falls die Versicherungsleistung bekommen sollen, namentlich genannt. Die Angabe ‚Der Ehepartner‘ führt regelmäßig zum Streit, wenn der Versicherte z. B. nach einer Scheidung neu geheiratet hat. Das Geld fließt bei dieser allgemeinen Angabe dann in der Regel an den Ehepartner, der bei Vertragsabschluss aktuell war. Auch Angaben wie ‚Die Erben‘ lassen viel Spielraum für Streitigkeiten.

Fazit:Wer Unfrieden vermeiden will, sollte möglichst schon bei Vertragsabschluss präzise Angaben zu den Bezugsberechtigten machen – und diese im Zeitverlauf regelmäßig überprüfen.


CHARTA Infotipp 20/2015 - Borreliose und FSME
Zeckensaison!

Man kann nicht oft genug warnen: Milde Winter und die zunehmende Verbreitung von Zecken gehen Hand in Hand. Die Gefahr: Zecken können Überträger z. B. von Borreliose oder FSME – besonders in Süddeutschland – sein.

Lässt sich gegen FSME mit einer Impfung recht gut vorbeugen, gibt es gegen Borreliose jedoch noch keinen wirklich effektiven Schutz. Helle und möglichst geschlossene Kleidung mit langen Ärmeln und Hosenbeinen mag im Sommer nicht die beliebteste Kleindung sein, sie schützt jedoch am besten vor Zecken.

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für die unmittelbaren Behandlungskosten auf, aber nicht für Kosten, die sich aus einer möglicherweise dauerhaften Gesundheitseinschränkung ergeben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist generell sinnvoll, weil sie ein Existenz bedrohendes Risiko versichert.

Gegen Infektionskrankheiten, die durch Zeckenbiss übertragen werden, schützen übrigens auch etliche Unfallversicherungen. Es lohnt sich, eine vorhandene Unfallversicherung zu überprüfen, ob entsprechender Schutz eingeschlossen ist. Falls nicht, sollte hier „nachgebessert“ werden. 


CHARTA Infotipp 16/2015 - Musikinstrumente
Eine eigene Versicherung für’s Musikinstrument?

Keine Frage:Instrumente für Profi-Musiker, egal ob Holz- oder Blechblasinstrument, Geige, Cello, Bass oder Gitarre, gibt es nicht für kleines Geld - entsprechend sinnvoll ist es, für diese Instrumente eine eigene Versicherung abzuschließen. So, wie sich Hobbyköche gerne teure Küchen gönnen, leisten sich auch Hobbymusiker immer häufiger hochwertige und entsprechend kostspielige Instrumente.

Die Hausratversicherung bietet dann nicht mehr den richtigen Schutz. Besser ist es, eine Instrumentenversicherung mit einer so genannten Allgefahrendeckung vorzuziehen. Schäden durch Wasser, Feuer, Raub und Diebstahl sind damit ebenso versichert, wie Transportschäden oder versehentliches Liegenlassen.

Aber selbst die Allgefahrenversicherung versichert keine Dummheit:Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden herbeiführt, bleibt mindestens auf einem guten Teil oder sogar komplett auf den Kosten sitzen. Die richtige Instrumentenversicherung zu finden, ist nicht ganz einfach - die inzwischen beliebte Recherche im Internet wirft häufig mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

Wer sich ein gutes Musikinstrument leistet, sollte auch auf Qualität bei der Versicherungsberatung achten.


CHARTA Infotipp 18/2015 - Einbruchsfolgen
Wer den Schaden hat….

Was für den einen nur ein "Bruch" zur illegalen Geldbeschaffung ist, ist für den anderen der Albtraum Einbruch - mit nicht nur finanziellen, sondern häufig auch psychischen Folgen. Immerhin: Materielle Schäden lassen sich, eine ausreichende Versicherung vorausgesetzt, ausgleichen.

Um zusätzlich zum Ärger über den Einbruch nicht auch noch aufreibende Auseinandersetzungen mit der Versicherung zu haben, sollten Versicherte zum Abschluss der Police eine Inventarliste anfertigen, mit der insbesondere die Wertgegenstände erfasst werden. Zusätzlich sollte man dazu auch die Kaufbelege von hochwertigem Hausrat aufbewahren, denn schneller kann man den rechtmäßigen Besitz nicht nachweisen. Von besonders wertvollen oder in Art und Ausführung einzigartigen Gegenständen sollten zusätzlich Fotos gemacht werden - ein guter Schnappschuss mit dem Handy genügt meistens.

Nicht vergessen: Die Liste auf möglichst aktuellem Stand halten und um größere Neuanschaffungen ergänzen.


CHARTA Infotipp 02/2015 - Wie bin ich als Radfahrer versichert?
Die richtigen Versicherungen für Radfahrer

Nach höchstrichterlicher Entscheidung (Az: VI ZR 281/13) bleibt es Radlern selbst überlassen, ob sie einen Helm tragen wollen, oder nicht. Auch Haftpflichtversicherer bspw. dürfen nicht mit dem Hinweis auf fehlenden Kopfschutz Entschädigungsleistungen kürzen. Damit kann weiterhin jeder Radler selbst entscheiden, ob er einen Helm tragen will.

Unabhängig davon sollten sich Radler Gedanken um den richtigen Versicherungsschutz machen. Einerseits sollten Radfahrer in jedem Fall eine private Haftpflichtversicherung haben, die für angerichtete Schäden aufkommt. Vor allem, wer ein Fahrrad mit Elektroantrieb nutzt, sollte aktiv werden.

Selbst dann, wenn eine Haftpflichtversicherung schon vorhanden ist: Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch die Nutzung von Pedelecs entstehen. Versichert sind häufig nur 'nicht selbstfahrende Fahrzeuge' - und für die ganz schnellen Elektroräder besteht ohnehin Versicherungspflicht, weil sie als Mofa eingestuft werden. Zum anderen ist auch auch eine private Unfallversicherung sinnvoll – nicht nur für Vielfahrer. Wer nicht gerade auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule verunfallt, hat auch ein finanzielles Problem.

TIPP: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet in der Freizeit nicht. 


CHARTA Infotipp 01/2015 - Bagatellschäden und kleine Unfälle
Wenn es mal kracht - Bagatellschäden und kleine Unfälle richtig aufnehmen

Rutschpartien auf glatter Fahrbahn enden im Winter gerne mal am oder im Heck des voraus abbremsenden Fahrzeugs. Bleibt es beim leichten Blechschaden, braucht die Polizei nicht unbedingt gerufen zu werden.

In jedem Fall sollten sich die Beteiligten schnell an ihre Versicherer wenden. Auch bei leichten Unfällen gilt es zunächst, die Unfallstelle zu sichern: Warnblinker, -weste und -dreieck sollten griffbereit sein. Dokumentieren lässt sich der Unfall mit dem Europäischen Unfallbericht, den jeder KFZ-Versicherer bereithält. Aufgenommen werden müssen dabei das KFZ-Kennzeichen des Unfallgegners, die Personalien der Fahrer, Ort, Zeit und ggfs. Zeugen. Falls möglich, sollten Fotos vom den entstandenen Fahrzeugschäden gemacht werden.

Wer keine Versicherungspapiere mitführt, dem hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter. Unter 0800 / 2502600lässt sich anhand des Kennzeichens klären, bei welcher Haftpflichtversicherung der Unfallgegner versichert ist. Von der Genauigkeit aller Angaben und zeitnahen Information des Versicherers hängt letztlich ab, wie schnell der Schaden finanziell erstattet werden kann.


CHARTA Infotipp 32/2014 - Drachen und Drohe
Herbstzeit ist Drachenzeit? Ja, aber der Klassiker bekommt Konkurrenz von der Drohne – nicht nur im Herbst

 Mit Drachen und langer Leine auf’s Stoppelfeld und bei passendem Wind den bunten Begleiter steigen lassen: seit Jahren ein Herbstspaß nicht nur für die Familie. Dank günstiger Preise werden aber auch ferngesteuerte Drohnen immer beliebter. Betrieben mit Elektromotoren und – bei Verwendung guter Akkus – ansehnlicher Betriebsdauer, können stattliche Aktionsradien in Höhe und Weite erreicht werden.

Wer jedoch Drohnen steigen lassen will, braucht unbedingt eine spezielle Haftpflichtversicherung. Die normale Privathaftpflicht reicht hierfür nicht aus. Beim klassischen Drachen genügt die Privathaftpflicht, es sei denn, die Schnur lässt Höhen von über 30 Metern zu.

Wer also die Anschaffung einer Drohne plant oder ein solches Fluggerät bereits sorglos betreibt, sollte sich an seinen Versicherungsmakler wenden, um für den vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu sorgen.