Hörsaal statt Klassenzimmer, Klausuren statt Klassenarbeiten, WG- statt Kinderzimmer: Mit dem Beginn eines Studiums ändert sich auch der Alltag.
Bei Familie G. in Blankenheim gibt es was zu feiern. Maik hat einen Studienplatz in Chemie ergattert. Nun muss ein WG-Zimmer in Bonn her und der Umzug vor Semesterbeginn erledigt sein. Unser Kunde rief uns an und fragte nach dem Versicherungsschutz für den Sohn im kommenden Studium.
Die Fragen konnten wir so beantworten
1.) Krankenversicherung
Ohne die Krankenversicherung geht nichts. Der Nachweis wird in der Regel von den Universitäten bereits bei der Einschreibung gefordert. Studierende, deren Eltern gesetzlich versichert sind, können bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben. Privat Versicherte müssen sich selbst versichern.
2.) Private Haftpflichtversicherung
Während des Studiums sind Kinder bei ihren Eltern in der privaten Haftpflicht mitversichert. Voraussetzung: Eltern müssen einen Familientarif haben. Folgende Ausnahmen gibt es:
Hat man vor dem Studium eine Ausbildung absolviert oder schließt sich ein zweites Studium an, braucht man eine eine eigene Haftpflichtversicherung. Sie gilt nur während der Erstausbildung. Das Masterstudium nach dem Bachelor zählt aber noch zur Erstausbildung.
3.) Hausratversicherung
Das WG-Zimmer/Zimmer im Studentenwohnheim sind über die Hausratpolice der Eltern versichert, sie gelten nicht als eigener Hausstand. Wichtig hier: die sog. Außenversicherung, die Gegenstände außerhalb der eigenen vier Wände mit einschließt.
Studenten mit eigenem Drahtesel können diesen über die Hausratversicherung der Eltern absichern. Viele Fahrräder werden im öffentlichen Raum gestohlen. Deshalb darauf achten, dass die Zusatzklausel dafür in der Hausratpolice der Eltern drin ist. Ebenso wichtig ist die sog. Nachtklausel für den Diebstahlschutz zwischen 22 Uhr abends und 6 morgens.
4.) Vorsorge
Für viele Studierende ist es sicherlich ein Lichtblick, daß vieles noch bei Mama und Papa versichert ist. Auf die private Vorsorge trifft das allerdings nicht zu. Ob Berufsunfähigkeit oder private Rente, hier müssen Studentinnen/Studenten selbst aktiv werden.
Bei Beginn des Studiums denkt man im Traum nicht daran, daß man vielleicht irgendwann seinen ihren Job nicht mehr ausüben kann. Trotzdem ist es Tatsache, dass jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird. Und wer nach 1961 geboren wurde, hat garkeinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
TIPP 1: Wer sich jung versichert, zahlt weniger Beiträge. Der Grund: Jüngere Menschen sind gesünder und haben weniger Vorerkrankungen. Ihr Risiko, berufsunfähig zu werden, ist geringer. Das honoriert der Versicherer.
TIPP 2: Achte auf die Nachversicherungsgarantie. Mit einer Nachversicherungsgarantie kannst Du die vertraglich vereinbarte BU-Rente später auf erhöhen. Der große Vorteil: Dafür ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Das bedeutet, auch wenn Du in der Zeit nach Vertragsschluss krank geworden bist, darfst Du trotzdem Deine BU-Rente aufstocken.