Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks einem Dritten einen Schaden zufügt und dafür nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen. Versicherungsschutz wird nur dann gewährt, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Versicherte Schadenbeispiele sind:
- unzureichende Sicherung der Baustelle
- unsachgemäße Lagerung von Baumaterial
- herabstürzende Gerüste
- schadhafte oder ungünstig platzierte Zäune
- mangelhafte Abdeckung von Gruben
- Beschädigungen an Bäumen auf dem Nachbargrundstück beim Ausheben des Kellers
- nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung der Baustelle
- Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus
- nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
- Stürze von Passanten auf der verunreinigten Straße
- vereister Bürgersteig vor dem Neubau
- Schäden, die durch Staub und Schmutz bei den Anliegern entstanden sind
Versicherte Schadenbeispiele sind:
- unzureichende Sicherung der Baustelle
- unsachgemäße Lagerung von Baumaterial
- herabstürzende Gerüste
- schadhafte oder ungünstig platzierte Zäune
- mangelhafte Abdeckung von Gruben
- Beschädigungen an Bäumen auf dem Nachbargrundstück beim Ausheben des Kellers
- nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung der Baustelle
- Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus
- nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
- Stürze von Passanten auf der verunreinigten Straße
- vereister Bürgersteig vor dem Neubau
- Schäden, die durch Staub und Schmutz bei den Anliegern entstanden sind
Die Bauherrenhaftpflicht ist nicht in jedem Fall notwendig. Fast alle Betriebs- und Privathaftpflichtversicherungen enthalten grundsätzlich einen beschränkten Versicherungsschutz für Neu- und Umbauten.
Die Höchstgrenze lässt sich in den Bedingungen nachlesen. Üblich sind 50.000 € bis 100.000 €. Sollte der geplante Bau diese Summe überschreiten, ist immer eine separate Versicherung notwendig, da der Schutz über die Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung komplett entfällt.
Wir helfen Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Versicherungen, sprechen Sie uns einfach an.
Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren vor Schäden an den Bauleistungen. Die früher auch als Bauversicherung bezeichnete Versicherung umfasst dabei alle Schäden, die unvorhersehbar sind.
Es gibt nur wenige Ausschlüsse, so sind zum Beispiel Schäden durch Feuer ausgeschlossen, Bauherren können dafür aber eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Diese ist beitragsfrei, wenn im Anschluss an die Rohbauversicherung eine normale Gebäudeversicherung abgeschlossen wird. Die Bauleistungsversicherung schützt nicht nur den Bauherren, sondern auch den oder die Bauunternehmer, die den Bau durchführen.
Es gibt nur wenige Ausschlüsse, so sind zum Beispiel Schäden durch Feuer ausgeschlossen, Bauherren können dafür aber eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Diese ist beitragsfrei, wenn im Anschluss an die Rohbauversicherung eine normale Gebäudeversicherung abgeschlossen wird. Die Bauleistungsversicherung schützt nicht nur den Bauherren, sondern auch den oder die Bauunternehmer, die den Bau durchführen.
Die Definition von unvorhersehbaren Ereignissen ist sehr weit gefasst und der Versicherungsnehmer hat somit für fast alle Ereignisse Versicherungsschutz. Zu den möglichen Schadenfällen gehören zum Beispiel Überschwemmungen durch Regenwasser, Erdrutsche oder andere außergewöhnliche Witterungseinflüsse.
Daneben gelten aber auch Schäden, die durch Vandalismus oder böswillige Beschädigung durch Dritte geschehen, mitversichert. Auch Krieg, innere Unruhen oder Anschläge sind im Rahmen der Bauleistungsversicherung mitversichert.
Daneben gelten aber auch Schäden, die durch Vandalismus oder böswillige Beschädigung durch Dritte geschehen, mitversichert. Auch Krieg, innere Unruhen oder Anschläge sind im Rahmen der Bauleistungsversicherung mitversichert.
Zum Teil gibt es entsprechende Verträge, in denen sich der Bauunternehmer verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Bauunternehmer ist allerdings nicht in jedem Fall zu einem Ersatz verpflichtet. Wird das Gebäude zum Beispiel durch einen Krieg oder andere unabwendbare Ereignisse beschädigt, muss der Bauunternehmer nicht für Ersatz aufkommen und kann seinen Lohn dennoch vom Versicherungsnehmer verlangen.
Für Schäden durch sonstige Ereignisse muss der Bauunternehmer geradestehen. Im Zweifelsfall sollten die Verträge mit den Bauunternehmern genau überprüft werden, gegebenenfalls sollte eine zusätzliche Versicherung vom Bauherren abgeschlossen werden, die das reine Bauherrenrisiko absichert.
Für Schäden durch sonstige Ereignisse muss der Bauunternehmer geradestehen. Im Zweifelsfall sollten die Verträge mit den Bauunternehmern genau überprüft werden, gegebenenfalls sollte eine zusätzliche Versicherung vom Bauherren abgeschlossen werden, die das reine Bauherrenrisiko absichert.