Für Schäden, die Ihr Tier anrichtet, haben Sie als Halter einzustehen. Ohne geeignete Haftpflichtversicherung müssen Sie deshalb in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden zahlen, die Ihr Hund oder Pferd verursacht. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Jeder Halter eines Tieres haftet nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) grundsätzlich für jeden Schaden, den sein Tier verursacht. Dies gilt sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden. Nach dem Gesetz ist Tierhalter, wer die Bestimmungsmacht über das Tier übernimmt, für die Kosten des Tieres aufkommt und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt. Bei der Tierhalterhaftung handelt es sich um eine Gefährdungshaftung. Selbst wenn der Tierhalter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat, haftet er, wenn z.B. sein angeleinter Hund einen Menschen anspringt und beißt. Halter von kleinen Haustieren wie Vögel, Meerschweinchen, Hasen und Katzen benötigen keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Bei Ihnen ist das Tierhalterrisiko im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Für die Halter von Großtieren, wie Hunde und Pferde, ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein Muss um sich vor enormem Regress bei Schäden zu schützen.
Für die Halter von Großtieren, wie Hunde und Pferde, ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein Muss um sich vor enormem Regress bei Schäden zu schützen.
Eine Deckungssumme gibt es für alle Schadensarten: Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden. Häufig wird für Personen- und Sachschäden eine gemeinsame Summe angegeben. Die Deckungssumme für Vermögensschäden ist in der Regel etwas niedriger. Einige Anbieter der Tierhalterhaftpflicht geben auch eine pauschale Summe für alle drei Schadenformen an.
Die Deckungssumme der Tierhalterhafthaftpflicht sollte nicht zu gering gewählt werden. Besonders bei Personenschäden können die Kosten schnell in die Höhe schießen, besonders dann, wenn die Zahlung einer lebenslangen Rente notwendig ist. Die Versicherungen bieten Deckungssummen von 3.000.000 buw. 5.000.000 € an. Sinnvoll sind bis zu 10 Mio bei Pferdehaltung, da die Prämien nur unwesentlich höher sind.
Die Deckungssumme der Tierhalterhafthaftpflicht sollte nicht zu gering gewählt werden. Besonders bei Personenschäden können die Kosten schnell in die Höhe schießen, besonders dann, wenn die Zahlung einer lebenslangen Rente notwendig ist. Die Versicherungen bieten Deckungssummen von 3.000.000 buw. 5.000.000 € an. Sinnvoll sind bis zu 10 Mio bei Pferdehaltung, da die Prämien nur unwesentlich höher sind.
Die Leistungen der einzelnen Produktpartner divergieren, deshalb sollten Sie gemeinsam mit uns exakt feststellen, welcher Versicherungsschutz benötigt wird. Viele Pferdebesitzer geben ab und an einmal, auch unentgeltlich, Reitunterricht. Diese kleine Gefälligkeit kann sich ebenfalls in eine finanzielle Katastrophe umkehren, wenn der Reitschüler vom Pferd stürzt, sich schwer verletzt und ein Gericht ein Verschulden beim Pferdehalter sah.
Versicherungsmakler Forsbeck erstellt Ihnen gern ein individuelles Angebot, sprechen Sie uns einfach an.
Versicherungsmakler Forsbeck erstellt Ihnen gern ein individuelles Angebot, sprechen Sie uns einfach an.
Nicht bei allen Versicherern kommt es zum Abschluss von Versicherungen für alle Rassen. Ist dies doch der Fall, kann es zu Berechnung von erhöhten Beiträgen kommen. In der Regel trifft dies auf die Besitzer von Kampfhunden zu, da für diese Hunde ein erhöhtes Sicherheitsrisiko gilt.
Zudem kommt es im Hinblick auf einige Schäden nicht zur Abdeckung durch die Versicherer. Verletzt der Hundehalter die Leinen- oder Maulkorbpflicht, wird der Schaden nicht von der Versicherung übernommen. Entstehen Schäden durch den Halter, erfolgt ebenfalls keine Übernahme durch die Versicherung. Im Falle einer Schadensübernahme übernehmen Versicherer die direkten Schäden sowie die Kosten für das Gericht und den Prozess.
Im Rahmen der Versicherung empfiehlt sich die Mitversicherung von Fremdhaltern. Bei Verletzung eines Familienmitgliedes durch den Hund, besteht gegenüber der Versicherung keine Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Während es in den Bundesländern Berlin, Niedersachsen, Thüringen, Hamburg und Brandenburg eine generelle Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung gibt, ist diese in anderen Bundesländern zum Teil freiwillig. Doch auch ohne diese gesetzliche Verpflichtung ist es sinnvoll, über eine Hundehaftpflicht nachzudenken, um vor hohen Schadenersatzansprüchen geschützt zu sein, die besonders bei Personenschäden auf Sie zu kommen können.
Im Rahmen der Versicherung empfiehlt sich die Mitversicherung von Fremdhaltern. Bei Verletzung eines Familienmitgliedes durch den Hund, besteht gegenüber der Versicherung keine Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Während es in den Bundesländern Berlin, Niedersachsen, Thüringen, Hamburg und Brandenburg eine generelle Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung gibt, ist diese in anderen Bundesländern zum Teil freiwillig. Doch auch ohne diese gesetzliche Verpflichtung ist es sinnvoll, über eine Hundehaftpflicht nachzudenken, um vor hohen Schadenersatzansprüchen geschützt zu sein, die besonders bei Personenschäden auf Sie zu kommen können.
Je nach Anbieter weden auch Sonderrabatte für die Versicherung von mehreren Pferden bzw. Hunden angeboten. Wenn Sie mehrere Tier haben unterstützen wir Sie gern bei der Auswahl des für günstigsten Tarifs.