[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/forsbeck.de\/urteile-kuriose-wegeunfaelle\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/forsbeck.de\/urteile-kuriose-wegeunfaelle\/","headline":"Urteile zu kuriosen Wegeunf\u00e4llen","name":"Urteile zu kuriosen Wegeunf\u00e4llen","description":"Urteile zu kuriosen Wegenunf\u00e4llen Was sind Wegeunf\u00e4lle? Wegeunf\u00e4lle sind Unf\u00e4lle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zur\u00fcck. Grunds\u00e4tzlich beginnt der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsst\u00e4tte. 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Wegeunf\u00e4lle sind Unf\u00e4lle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zur\u00fcck.Grunds\u00e4tzlich beginnt der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Wohnhauses und endet mit dem Erreichen der Arbeitsst\u00e4tte. Versicherte Umwege sind - Kinder w\u00e4hrend der Arbeitszeit unterzubringen oder- auf dem Weg zu bei Fahrgemeinschaften- wenn wegen besonderer Verkehrsverh\u00e4ltnisse (z.B. Umleitungen) der nomale Weg nicht benutzt werden kann Wird der Weg zur oder von der Arbeit aus privaten Gr\u00fcnden l\u00e4nger als zwei Stunden unterbrochen, steht der Restweg nicht mehr unter Versicherungsschutz. Versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung sind grunds\u00e4tzlich auch nur Unf\u00e4lle, die in direktem Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Alles andere muss privat abgesichert werden.\tZweimal am Tag sind die meisten Menschen auf dem Weg zwischen Arbeit und zuhause. Und in bestimmten F\u00e4llen sind sie versichert, sollte dabei etwas passieren. Von einem Wegeunfall spricht man, wenn Du Dich sich auf dem Hin- oder R\u00fcckweg zur und von der Arbeit befindest und dabei einen Unfall hast. Der Arbeitsweg beginnt, sobald Du die letzte T\u00fcr des Wohnhauses verlassen hast. Im Hausflur bist Du noch nicht versichert, wenn Du beispelsweise im Treppenhaus st\u00fcrzt. Der Arbeitsweg endet mit dem Erreichen des Firmengel\u00e4ndes.TIPP: Die Versicherung besteht nicht in jedem Fall und ist an bestimmte Verhaltensregeln gebunden. Es passieren die absurdesten Unf\u00e4lle, wie unsere Beispiele und Gerichtsurteile dazu zeigen. Arbeitsunfall oder nicht? Wegeunfall oder nicht? Nur bei einem Wegeunfall hast Du Anspruch auf Leistungen aus der gestezlichen Unfallversicherung, f\u00fcr Freizeitunf\u00e4lle leistet sie nicht. Was Du beachten und wissen musst, erf\u00e4hrst Du jetzt hier.&nbsp;Wege-\/Arbeitsunf\u00e4lle: Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?Wer bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin verungl\u00fcckt und sich verletzt, hat Anspruch auf medizinische Versorgung, Reha-Leistungen oder in h\u00e4rteren F\u00e4llen sogar auf eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung. Jede Person, die abh\u00e4ngig besch\u00e4ftigt ist, studiert, zur Schule geht oder ehrenamtlich t\u00e4tigt ist, ist \u00fcber die \"Gesetzliche\" automatisch versichert.&nbsp;&nbsp;URTEILE ZU WEGEUNF\u00c4LLEN 1. Miez, miez: Wo ist die Katze?Nach der Arbeit kommt ein Mann nach Hause und sucht seine Katze. Auf dem nassen Rasen vor seinem Haus rutscht er aus. Er st\u00fcrzt und verletzt sich an der Schulter.Urteil: Kein Arbeitsunfall! Katzensuche ist Privatsache und deshalb nicht gesetzlich versichert (Aktenzeichen S 13 U 243\/16).&nbsp;2. Beamten-Arbeitsunfall. Eingeschlafen und vom Stuhl gefallenEin Beamter verklagt die gesetztliche Unfallversicherung. Er sei w\u00e4hrend der Dienstzeit eingeschlafen und vom Stuhl gefallen. Daher auch seine gebrochene Nase.Urteil:\u00a0Arbeitsunfall! Die Begr\u00fcndung des Gerichts \u00fcberrascht: Die gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen, wenn ein Arbeitnehmer durch \u00dcberarbeitung einschl\u00e4ft und sich dabei verletzt (Quelle: Spiegel.de).&nbsp;3. Bierwandern ist keine ArbeitDie Kollegen einer Anwaltskanzlei nehmen nach Feierabend an einer Bierwanderung des \u00f6rtlichen Sportvereins teil. Eine Kollegin st\u00fctzt und zieht sich eine Verletzung am Unterarm zu.Urteil: Kein Arbeitsunfall! Die Bierwanderung ist keine Veranstaltung des Arbeitgebers gewesen. Das hessische Landessozialgericht gebr\u00fcndet das damit, die Bierwanderung habe nicht dazu gedient, die \u201eBetriebsverbundenheit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern zu f\u00f6rdern\u201c (Aktenzeichen: L 9 U 205\/16).&nbsp; 4. Der Weg zum Briefkasten endet mit UnfallEine Arbeitnehmerin ist auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Unterwegs stoppt sie, um einen Brief einzuwerfen. Eine Frau ist auf dem Heimweg von der Arbeit. Um einen privaten Brief in einen Briefkasten einzuwerfen, steigt sie aus dem Auto aus. Siue st\u00fcrzt, das Auto rollt \u00fcber ihren Fu\u00df und verletzt ihn schwer.Urteil: Kein Arbeitsunfall! Durch das Einwerfen eines privaten Briefs habe die Frau ihren Arbeitsweg unterbrochen. Deshalb gelte der gesetzliche Unfallschutz nicht (Aktenzeichen B 2 U 31\/17 R).&nbsp; 5. Telefonieren auf der SkipisteEin Versicherungsmitarbeiter nimmt den Anruf eines Kunden auf der Skipiste entgegen. Er hat ein in den Skihelm integriertes Headset. Damit kann er auch beim skifahren telefonieren. Zur Positionierung der Sprecheinrichtung nimmt er sich selbst kurz die Sicht weg und st\u00fcrzt schwer.Urteil: Kein Arbeitsunfall! Der gesetzliche Unfallschutz greift nicht, wenn man gleichzeitig beruflichen und privaten T\u00e4tigkeiten nachgeht. In diesem Fall wurde ein Kundentelefonat w\u00e4hrend des privaten skifahrens entgegengenommen. Landessozialgericht M\u00fcnchen (Aktenzeichen: L 17 U 409\/14).&nbsp; 6. Dienstreise mit n\u00e4chtlichem SturzEin Ingenieur auf Dienstreise muss nachts zur Toilette. Schon beim Aufstehen bleibt er am Bett h\u00e4ngen und verletzt sich dabei an den F\u00fc\u00dfen.Urteil: Kein Arbeitsunfall! Als Begr\u00fcndung f\u00fchrte das Gericht an, zwischen Toilettengang der und der versicherten T\u00e4tigkeit als Ingenieur bestehe kein Zusammenhang (Aktenzeichen: S 31 U 427\/14).&nbsp; 7. Untersch\u00e4tztes Risiko Home-OfficeEin Mitarbeiter hat ein HomeOffice im Dachgescho\u00df. Er bekommt Durst und geht die Treppe zur K\u00fcche herunter, holt sich Wasser. Er st\u00fcrzt schwer.Urteil: Kein Arbeitsunfall! Das Bundessozialgericht urteilt, der Arbeitgeber k\u00f6nne nicht f\u00fcr die Risiken in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers verantwortlich gemacht werden (Aktenzeichen B 2 U 5\/15 R).&nbsp; 8. Hund als UnfallursacheEin Versicherungsmitarbeiter verabschiedet sich wie jeden Morgen von seinem Hund und m\u00f6chte das Haus verlassen. Auf Pfiff kommt der Hund sofort, st\u00f6\u00dft aber ungest\u00fcm sein Herrchen um. Der Mann zieht sich eine Knieverletzung zu.Urteil: Arbeitsunfall! Der Versicherungsmitarbeiterbefand sich auf dem Weg zur Arbeit, urteilten die Richter. Die Verabschiedung vom Hund sei als \"geringf\u00fcgige Unterbrechung\" anzusehen.\u00a0 (Aktenzeichen: L 6 U 12\/12).&nbsp; 9. Vorsicht auf Wegen zu fremden KantinenEine Lehrerin benutzt in der Mittagspause die Kantine der daneben gelegenen Bank, weil die Schule keine eigene Cafeteria hat. Auf dem R\u00fcckweg st\u00fcrzt sie im Treppenhaus der Bank und zieht sich eine erhebliche Knieverletzung zu.Urteil: Kein Arbeitsunfall! Es besteht zwar gesetzlicher Versicherungsschutz f\u00fcr Wege zu einer fremden Kantine. Die Kantine selbst und das Treppenhaus der Bank sind hiervon ausgenommen, urteilte das Gericht (Aktenzeichen: L 8 U 1506\/13).&nbsp; 10. Arbeitsunfall in der Kur?Bei seinem Sonntagsspaziergang w\u00e4hrend der Kur wird ein Mann auf einem Zebrastreifen von einem Auto erfasst.Urteil: Arbeitsunfall! Der Mann befand sich in Kur und trainierte fleissig seine Lauff\u00e4higkeiten durch spazierengehen.\u00a0 Das Sozialgericht D\u00fcsseldorf begr\u00fcndete einen \u201einneren Zusammenhang zwischen der Kur und dem Spaziergang\u201c und wertete das als Arbeitsunfall (Aktenzeichen: S 6 U 545\/14).&nbsp; 11. Chef anrufen? Versichert. Und das Gespr\u00e4ch mit der Ehefrau?Arbeiter des Lagers m\u00f6chte seine Frau anrufen und geht wegen des besseren Empfangs vor die Halle an die Laderampe. Er verdreht sich nach dem Telefonat das Knie und zieht sich einen Kreuzbandriss zu, weil er an der Rampe h\u00e4ngen geblieben ist.Urteil: Kein Arbeitsunfall! Privat ist privat, befand das hessische Landessozialgericht. Telefonate mit der Ehefrau sind Privatsache. Jegliche Unfallfolgen sind damit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt (Aktenzeichen: L 3 U 33\/13).&nbsp; 12. Studenten-Party und ArbeitsunfallStudenten veranstalten an der Mainzer Uni eine Helloween-Party. Einer der G\u00e4ste nahm sich ohne zu fragen Bier aus dem K\u00fchlschrank. Es kam zu einem Kampf. Die Veranstalter schlichteten, verletzten sich aber an der Hand schwer.Urteil: Kein Fall f\u00fcr die studentische Unfallversicherung! Bei der Studenten-Party an Halloween handelte es sich nicht um Veranstaltung der Uni. Damit besteht kein Versicherungsschutz der studentischen Unfallversicherung, so das Sozialgericht Mainz (Urteil v. 18. Juni 2018; AZ S 14 U 45\/17).&nbsp; 13. Ein Sturz ins HundemaulEin Reifenh\u00e4ndler nimmt ab und zu seinen Hund mit in die Werkstatt. Heute hat er ihn mitgenommen. Er stolpert und im Fallen, st\u00f6sst er seine rechte Hand in das Hundemaul. Der Hund beisst instinktiv zu. Der Reifenh\u00e4ndler muss l\u00e4ngere Zeit in Behandlung. Er ist freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und m\u00f6chte den Sturz und den Biss als Arbeitsunfall anerkannt bekommen.Urteil: Kein Arbeitsunfall! Das Landessozialgericht Baden-W\u00fcrttemberg urteilt: w\u00fcrde der Sturz\u00a0 auf ein betriebliches Risiko zur\u00fcckzuf\u00fchren, w\u00fcrde die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Aber Unfallursache sei der Hund. Dieser geh\u00f6rt zur Privatsph\u00e4re des Gesch\u00e4digten und damit nicht versichert. (Aktenzeichen: L 6 U 3979\/18).\tDie gesetzliche Unfallversicherung zahlt ausschlie\u00dflich f\u00fcr Wegeunf\u00e4lle auf dem direkten Weg von und zur Arbeit\t&nbsp;Immer gesch\u00fctzt mit der privaten UnfallversicherungEgal, ob bei der Arbeit oder in der Freizeit: die private Unfallversicherung sch\u00fctzt vor Unf\u00e4llen rund um die Uhr. Hat ein Unfall bleibende Folgen, zahlt die Unfallversicherung einen Einmalbetrag und \u2013 bei besonders schweren Folgen \u2013 eine lebenslange Unfallrente. Bei Hausfrauen, Rentner, Selbst\u00e4ndige und Besch\u00e4ftigte im HomeOffice greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, man muss sich selbst versichern. Einige Unfallversicherer bieten zus\u00e4tzlich Rehabilitationsleistungen. Aber auch, wenn der Unfall keine bleibenden Folgen hat, hilft die private Unfallversicherung zum Beispiel mitKostenerstattung f\u00fcr unfallbedingte kosmetische OperationenErstattung von Bergungskosten, etwa bei Unf\u00e4llen im UrlaubTagegeld und KrankenhaustagegeldTodesfallleistung f\u00fcr HinterbliebeneHilfeleistungen zu Hause (z. B. Pflege-, Men\u00fc-, und Reinigungsservice)&nbsp;\t&nbsp;&nbsp;\tDu m\u00f6chtest Dich weiter informieren?Wir beraten wir Dich neutral, fair und vor allem individuell. Bei uns wird Beratungsqualit\u00e4t und Transparenz gro\u00dfgeschrieben. Wir unterst\u00fctzen Dich bei Deinen Entscheidungen und sind pers\u00f6nlich f\u00fcr Dich da.\u00a0Unsere Leistungen sind f\u00fcr Dich 100% kostenlos und ohne jede Verpflichtung. Warum also warten? 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