Gesetzliche Erwerbsminderung
Die EU Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) galt bis zum 31.12.2000 und wurde am 01.01.2001 durch den Begriff Erwerbsminderungsrente, kurz EM Rente, mit neuen gesetzlichen Regelungen ersetzt. Diese erhalten gesetzlich rentenversicherte Personen auf Antrag, wenn ihre Leistungsfähigkeit nicht mehr für eine normale Erwerbstätigkeit ausreicht. Wenn Betroffene ihre voraussichtliche EU Rente berechnen, müssen sie hinsichtlich der Höhe zwischen der teilweisen…