[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/forsbeck.de\/happy-halloween\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/forsbeck.de\/happy-halloween\/","headline":"Happy Halloween!","name":"Happy Halloween!","description":"***VERSICHERUNGS - TIPP*** Es ist soweit! Halloween steht vor der T\u00fcr. Als Vampire, Zombies, Flederm\u00e4use oder Gespenster ziehen Kids von Haus zu Haus. \u201eS\u00fc\u00dfes, sonst gibt\u2019s Saures!\u201c Wer nichts anbietet, wenn es klingelt, muss mit Streichen rechnen. Streiche sind an diesem Tag an der Tagesordnung. 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Halloween steht vor der T\u00fcr. Als Vampire, Zombies, Flederm\u00e4use oder Gespenster ziehen Kids von Haus zu Haus. \u201eS\u00fc\u00dfes, sonst gibt\u2019s Saures!\u201c Wer nichts anbietet, wenn es klingelt, muss mit Streichen rechnen. Streiche sind an diesem Tag an der Tagesordnung. Harmlose Streiche wie Konfetti im Briefkasten, Klopapier in den Str\u00e4uchern, Zahnpasta auf der T\u00fcrklinke, sind nicht das Problem, sondern die Eier auf der Hauswand, die zugeklebten T\u00fcrschl\u00f6sser oder gesprengte Briefk\u00e4sten, besch\u00e4digte Autos. Bei Sachsch\u00e4den h\u00f6rt bei den meisten der Spa\u00df auf. Doch wer haftet in diesen F\u00e4llen und welche Versicherung tritt f\u00fcr den entstandenen Schaden ein?\t\tHaften Eltern f\u00fcr ihre Kinder?Nach einer Anzeige wird gepr\u00fcft, ob Eltern ggfls. ihre Aufsichtpflicht verletzt haben, nur dann sind sie zu Ersatz verpflichtet. Sind die Kinder noch unter 7 Jahren und sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, k\u00f6nnen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dennoch f\u00fchlen sich viele Eltern moralisch verpflichtet, f\u00fcr die, von ihren Kindern angerichteten Sch\u00e4den, aufzukommen. Man will es schlie\u00dflich mit den Nachbarn nicht verderben. Dazu steht ein Zusatzbaustein in der privaten Haftpflichtversicherung zur Verf\u00fcgung, der auch Sch\u00e4den von deliktunf\u00e4higen Kindern abdeckt. &nbsp;Wann haften Kinder und Jugendliche?Der Gesetzgeber hat es klar niedergelegt: Gem\u00e4\u00df BGB \u00a7 828 Abs.1 sind Kinder unter sieben Jahren nicht deliktf\u00e4hig und haften deshalb auch nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die sie anrichten. Im Stra\u00dfenverkehr gilt diese Regelung bis zum zehnten Lebensjahr. Kinder \u00fcber sieben Jahren und unter 18 haften immer, wenn sie die n\u00f6tige \u201eEinsichtsf\u00e4higkeit\u201c besitzen \u2013 was im Einzelfall gepr\u00fcft wird. Grunds\u00e4tzlich gilt: Je \u00e4lter das Kind, desto eher wird die Haftung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung positiv entschieden.\t\tBei vielen Autobesitzern w\u00e4chst die Sorge: Wer haftet, wenn mein Fahrzeug bei einem Streich besch\u00e4digt wird? Wer eine Vollkaskoversicherung hat, ist fein raus. Diese \u00fcbernimmt Vandalimussch\u00e4den. Hat man nur eine Teilkasko, bleibt man eventuell auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, man findet den \u00dcbelt\u00e4ter, den man dann zum Schadenersatz heranziehen kann. Je nach Alter haften Kinder, wenn sie eine Sachbesch\u00e4digung begehen selbst, oder die Eltern. Sind Eltern von Kindern unter sieben Jahren ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, k\u00f6nnen auch sie rechtlich belangt werden. Als Verletzung der Aufsichtspflicht gilt bereits, wenn das Kind alleine um die H\u00e4user ziehen darf. Die L\u00f6sung: eine erweiterte Haftpflichtversicherung, die Sch\u00e4den die durch deliktunf\u00e4hige Kinder verursacht wurden, \u00fcbernimmt. Man sichert Besch\u00e4digungen und Missgeschicke ab, ohne da\u00df die Aufsicht durch die Eltern oder einen Elternteil n\u00f6tig ist.\tRegeln f\u00fcr die kleinen MonsterUm die Risiken zu minimieren, kann man schon bei der Vorbereitung anfangen. Die Kost\u00fcme der Kinder sollten nicht zu ausladend sein. Viele der Nachbarn werden ihre H\u00e4user dekoriert haben und in der ein oder anderen Kerze f\u00e4ngt sich schnell mal der Zipfel eines Vampirumhangs. Dann sollten die Kinder alle Taschenlampen dabeihaben. Falls die Stra\u00dfenbeleuchtung knapp wird, k\u00f6nnen sie Licht ins Dunkel bringen und keins der Kinder wird sich zu sehr gruseln. Wenn Dein Spr\u00f6ssling das erste Mal zu Halloween rausgeht, solltet ihr ihn darauf vorbereiten, da\u00df auch andere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Verkleidung unterwegs sein werden. Kindern f\u00e4llt es oftmals sehr schwer, Realit\u00e4t und Fiktion auseinander zu halten. Wenn sie vorher wissen, dass das alles nur Verkleidung ist, f\u00e4llt es ihnen leichter, den Sensemann als Nachbarn zu enttarnen.&nbsp;&nbsp;Checkliste f\u00fcr Eltern kleiner Halloween Geister\tErkl\u00e4re den Kindern, da\u00df zugeklebte Schl\u00fcssell\u00f6cher, Feuer legen, Eier an Hausw\u00e4nde werfen oder B\u00f6ller in Briefkasten z\u00fcnden, keine Streiche, sondern Sachbesch\u00e4digung sind; meist folgt die Anzeige!\tSchaue nach, mit welchen Requisiten Deine Kinder auf Halloween-Tour gehen!\tMache Deinem(en) Kind\/ern Mut, dem Gruppendruck zu widerstehen und nicht bei \u00fcblen Streichen oder Sachbesch\u00e4digungen mitzumachen\tWas Angst macht, ist von Kind zu Kind unterschiedlich. Begleite - wenn m\u00f6glich - Dein(e) Kind\/er in der Dunkelheit. K\u00f6rperkontakt vermindert die Furcht.\tPr\u00fcfe Deine Versicherung auf ihren Umfang der Absicherung oder lass uns pr\u00fcfen, ob Du und Deine Familie ausreichend versichert seid&nbsp;\t\tRuf uns an, wir beantworten Deine offenen Fragen zu Deiner Versicherung. Auch wenn Du noch nicht bei uns versichert bist, helfen wir Dir gerne weiter.&nbsp;Telefon 02253\/8420 oder 0177 \/ 838 70 19oder im WhatsApp Chat&nbsp;\t\tHAPPY HALLOWEEN - VIEL SPASS!&nbsp;&nbsp;"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Happy Halloween!","item":"https:\/\/forsbeck.de\/happy-halloween\/#breadcrumbitem"}]}]