[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/forsbeck.de\/drohnen-versicherung\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/forsbeck.de\/drohnen-versicherung\/","headline":"Liebe Drohne, wir m\u00fcssen reden!","name":"Liebe Drohne, wir m\u00fcssen reden!","description":"Der Drohnen-Boom ist ungebremst. Mehr Spa\u00df und tolle Luftaufnahmen Muss ich meine Drohne versichern? Was muss ich wissen, wenn ich mit meiner Drohne fliege? Welche Besch\u00e4nkungen gibt es? Und muss ich mein Fluggert\u00e4t versichern? Ist die Drohne nicht schon \u00fcber meine private Haftpflicht versichert? 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Mehr Spa\u00df und tolle LuftaufnahmenMuss ich meine Drohne versichern? Was muss ich wissen, wenn ich mit meiner Drohne fliege? Welche Besch\u00e4nkungen gibt es? Und muss ich mein Fluggert\u00e4t versichern? Ist die Drohne nicht schon \u00fcber meine private Haftpflicht versichert? Alle Antworten im Artikel.\t&nbsp;Mit der Drohne unbeschwert FliegenDrohnen machen Spa\u00df und k\u00f6nnen eine Gefahr sein. Sie sind von Himmel kaum noch wegzudenken und machen tolle Luftaufnahmen. Doch man muss einiges beachten. F\u00fcr Flugger\u00e4te ab zwei Kilogramm braucht man zwingend den Drohnenf\u00fchrerschein. Dieser kann im kommenden Jahr in den kleinen EU-Drohnenf\u00fchrerschein A1\/A3 umgewandelt werden und beh\u00e4lt eine G\u00fcltigkeitsdauer von 5 Jahren. Sollte keine Umwandlung durchgef\u00fchrt werden, verliert der deutsche Kenntnisnachweis seine G\u00fcltigkeit zum 31.12.2021.&nbsp;GUT ZU WISSENBescheinigungen von Modellflugverb\u00e4nden wie dem DMFV berechtigen nicht zur\u00a0gewerblichen Nutzung von Drohnen und UAVs nach \u00a7 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO.\u00a0&nbsp;&nbsp;F\u00fcr Modelle, die weniger wiegen als f\u00fcnf Kilogramm, ist keine besondere Nutzungserlaubnis oder spezielle Schulung notwendig. Die Notwendigkeit eines Drohnenf\u00fchrerschein macht sich vor allem bei dem preiswerteren Modellen bemerkbar, vielfach da sind schwere Akkus verbaut. Das beim Kauf gesparte Geld ist dann schnell wieder f\u00fcr die Lizenz zum Fliegen ausgegeben. K\u00fcnftig ist sogar eine Kennzeichnungspflicht vorgesehen wie, das Bundesverkehrsministerium hat das in Plnaung.Egal, ob private oder gewerbliche Nutzung: Eine Drohne (Quadrocopter, Octokopter, Multicopter, Kopter, UAV, Mikrokopter, Hexacopter) muss richtig versichert sein! Seit 2005 besteht die gesetzliche Versicherungspflicht, f\u00fcr Betreiber von Flugmodellen und Drohnen einen entsprechenden Haftpflicht Versicherungsschutz abzuschlie\u00dfen.\tVersicherungspflicht f\u00fcr DrohnenDas Schadenrisiko ist nicht wegzudiskutieren. Abst\u00fcrze, die z. B. Personen verletzen, Fahrzeuge oder Geb\u00e4ude besch\u00e4digen, sind ebenso denkbar wie Kollisionen mit Hochspannungsleitungen oder anderen Luftfahrzeugen. Die m\u00f6gliche Schadenh\u00f6he, u.a. bei Personensch\u00e4den, ist enorm und nicht zu untersch\u00e4tzen. Wichtig: sowohl der Halter als auch Nutzer haften unbegrenzt mit ihrem pers\u00f6nlichen Verm\u00f6gen. &nbsp;Was brauche ich?Was die wenigsten (privaten) Drohnenbesitzer wissen: eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland generell Pflicht - ganz gleich ob private oder gewerbliche Nutzung und welches Gewicht vorliegt. Hierbei muss individuell gepr\u00fcft werden, ob das Risiko in die Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Ist das nicht der Fall, wird eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung ben\u00f6tigt.\tQuelle: BMVI\tFragen vor dem Start1. Darf ich \u00fcberhaupt starten (Erlaubnis, Flugzone, Wetter)?2. Ist der Akku geladen?3. Was will ich heute erreichen? \u2013 (nicht begeistert experimentieren!)4. Gef\u00e4hrde ich andere?5. Gef\u00e4hrde ich mich (zB. durch Hochspannungsleitungen)?6. Wo darf geflogen werden?Hilfe bietet eine praxisbezogene App der Deutschen Flugsicherung in Langen. Anhand der Standortbestimmung wird dem User sofort angezeigt, ob es Einschr\u00e4nkungen gibt oder ob man dort unterhalb der H\u00f6chstgrenze von 100 Metern auch fliegen darf. Die 6 No-Go's1. Au\u00dfer Sichtweite fliegen (Ferngl\u00e4ser, On-Board Kameras, Nachtsichtger\u00e4te oder \u00e4hnliche technische Hilfsmittel wie z.B. Tablets, Smartphones oder Virtuelle Brillen\/Videobrillen (FPV) fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite und gelten als unbemanntes Flugobjekt!)2. In verbotenen Flugzonen starten (Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Ungl\u00fccksstellen, Privatgrundst\u00fccke (s.a. 6.), Berliner Regierungsviertel, Menschenmengen, milit\u00e4rischen Objekten, Kraftwerken und Krankenh\u00e4usern) oder An- bzw. \u00dcberflug von Personen, Personengruppen oder Tieren (Sicherheitsabstand!). Wohngrundst\u00fccke d\u00fcrfen nur noch mit Drohnen unter 250 Gramm und ohne Kamera \u00fcberflogen werden. Der Grundst\u00fccksbesitzer muss zustimmen. Au\u00dferdem ist verboten:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 - \u00dcberfliegen von Verkehrswegen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 - \u00dcberfliegen von Eisenbahnlinien\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 - \u00dcberfliegen von Industrieanlagen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 - \u00dcberfliegen von gef\u00e4hrlichen Einrichtungen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 - Es gelten Flugverbote in der N\u00e4he von Krankenh\u00e4usern, Flugh\u00e4fen, \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Hubschrauberlandepl\u00e4tzen und sicherheitsrelevanten Orten3.\u00a0 Fliegen in Verbindung mit Drogen oder Alkohol (strafbar)4.\u00a0 Verletzung des Rechts auf Privatsph\u00e4re (Pers\u00f6nlichkeitsrecht)5. Ohne Versicherungsschutz abheben (Drohnen Versicherungspflicht - LuftVG \u00a743 (2))6. Personen ohne Genehmigung filmen oder verfolgen (Datenschutz!)\t\tIm Gegensatz zu Schadensfall aus einer Privathaftpflicht, bei der immer die \u201eSchuldfrage\u201c zu kl\u00e4ren gilt, gibt es in der Luftfahrt auch zu verschuldensneutralen Ereignissen (z.B. Windb\u00f6e, Vogelschlag u.\u00e4.). In vielen F\u00e4llen m\u00fcssen die Gerichte in Zukunft noch Klarheit schaffen.\t\u00dcberpr\u00fcfe vor dem Flug unbedingt Deine bestehende Haftpflichtversicherung auf folgende Punkte:1. Sind Drohnen explizit mit eingeschlossen?2. Deckt Ihre Privathaftpflicht auch die n\u00f6tige Gef\u00e4hrdungshaftung mit ab?3. Ist auch die vorgeschriebene Halterhaftpflicht integriert?4. Ist Ihr Versicherungsunternehmen direkt im Bereich der Luftfahrt t\u00e4tig, darf es Luftfahrtrisiken zeichnen?\tFalls Du diese Fragen alle eindeutig mit Ja beantworten kannst, bist Du durch Deine Privathaftpflicht gesch\u00fctzt. Wenn nein, dann raten wir Dir\u00a0 zum Abschluss einer speziellen Drohnenversicherung oder zum Wechsel in eine Privathaftpflicht, die alle n\u00f6tigen Bedingungen erf\u00fcllt. Diese l\u00e4sst sich perfekt als g\u00fcnstige Kombination aus Privathaftpflicht und Drohnenversicherung nutzen. Du m\u00f6chtest Deine Police von einem Profi pr\u00fcfen lassen oder Deine Drohne versichern? Unsere Leistungen sind zu 100% kostenlos und ohne jede Verpflichtung. Warum also warten? Vereinbare unverbindliche einen Termin.&nbsp;\tTelefon 02253\/8420 oder 0177 \/ 838 70 19\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\tLass Dich jetzt kostenlos beraten! \t\t\t\t\t\t\t&nbsp;&nbsp;\t&nbsp;&nbsp;\t&nbsp;&nbsp;"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Liebe Drohne, wir m\u00fcssen reden!","item":"https:\/\/forsbeck.de\/drohnen-versicherung\/#breadcrumbitem"}]}]