[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/forsbeck.de\/die-7-groessten-irrtuemer-zur-raeum-und-streupflicht\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/forsbeck.de\/die-7-groessten-irrtuemer-zur-raeum-und-streupflicht\/","headline":"Die 7 gr\u00f6ssten Irrt\u00fcmer zur R\u00e4um- und Streupflicht","name":"Die 7 gr\u00f6ssten Irrt\u00fcmer zur R\u00e4um- und Streupflicht","description":"Wer haftet bei Eis und Schnee auf dem Gehweg? Der Winter ist da und viele Hauseigent\u00fcmer und Mieter stehen vor der Frage, wer das Eis und den Schnee vor ihren H\u00e4usern und Wohnungen beseitigen muss. Wird nicht rechtzeitig ger\u00e4umt oder gestreut und Passanten oder Fahradfahrer st\u00fcrzen, so haften Eigent\u00fcmer oder Mieter. 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Der Mieter dann, wenn der Eigent\u00fcmer ihm die Verkehrssicherungspflicht \u00fcbertragen hat. Kommt man vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig der R\u00e4um- und Streupflicht nicht nach, weil sich bspw. im Urlaub befindet, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit mit Geldstrafen bis zu 10.000\u20ac bestraft werden kann. Wir r\u00e4umen mit den 7 gr\u00f6ssten Irrt\u00fcmern zur R\u00e4um- und Streupflicht auf.&nbsp;IRRTUM 1: Der B\u00fcrgersteig geht mich nichts anIrrtum: Haus- und Wohnungseigent\u00fcmer sind verpflichtet, die Gehwege an ihrem Grundst\u00fcck von Schnee und Eis zu befreien. F\u00fcr sie gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Zwar ist die Stadt oder Gemeinde f\u00fcr die Verkehrssicherungspflicht des \u00f6ffentlichen Raums zust\u00e4ndig, aber es ist \u00fcblich, die Pflicht Gehwege zu r\u00e4umen,\u00a0 den Grundst\u00fccksbesitzern \u00fcbertragen wird. Da jede Kommune das eigenen Regeln dazu hat, fragt bei der Verwaltung nach.IRRTUM 2: Als Mieter des Erdgeschosses bin ich f\u00fcr das Schneeschippen zust\u00e4ndigWurde im Mietvertrag eine R\u00e4umpflicht vereinbart, so ist sie g\u00fcltig. Ein Hinweis in der Hausordnung ist nicht ausreichend. Gewohnheitsrecht, wonach die Erdgescho\u00dfmieter verpflichtet sind zu streuen und zu r\u00e4umen, existiert nicht. Kein Mieter muss Streumaterial oder Schneeschippe kaufen, das hat der Vermieter vorzuhalten. Die Kosten daf\u00fcr darf er auf die Mieter verteilen.IRRTUM 3: Wir haben einen R\u00e4umdienst. Ich muss nichts tun.Hoffentlich hat der Vermieter einen R\u00e4umdienst engagiert, der auch ausreichend Personal hat und fr\u00fch genug zum r\u00e4umen erscheint. Au\u00dferdem werden die Menschen im Winter schon einmal \u00f6fer krank. Eigent\u00fcmer bzw. Mieter m\u00fcssen sich vergewissern, da\u00df der R\u00e4umdienst p\u00fcnktlich und zuverl\u00e4ssig durchgef\u00fchrt wird und da\u00df er alle Gefahren beseitigt hat. Der Vermieter hat das Recht, die Kosten des R\u00e4umdienstes auf die Mietparteien umzulegen. IRRTUM 4: Bei uns l\u00e4uft niemand morgens auf dem Fu\u00dfwegDie R\u00e4umpflicht beginnt nach diversenden Urteilen zwischen 6 und 7 Uhr und endet erst um 21 Uhr. Etwas anderes gilt, wenn dem Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer bekannt ist, dass Passanten wie z.B. der Zeitungszusteller schon fr\u00fcher kommt (Oberlandesgericht Koblenz\u00a0Az.: 5 U 1479\/14) . Dann muss fr\u00fcher ger\u00e4umt werden. Bei Glatteis muss jederzeit sofort gestreut werdenIRRTUM 5: Einmal am Tag schippen und streuen reichtDer Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass Eigent\u00fcmer und Mieter mehrmals t\u00e4glich streuen und r\u00e4umen m\u00fcssen, wenn die Witterungsverh\u00e4ltnisse das erfordern (Az.: VI ZR 49\/83). Man muss dennoch nicht best\u00e4ndig die Wege freihalten, fragt bei der Stadt\/Gemeinde, welche Regelung f\u00fcr Euch besteht. IRRTUM 6: Ein ger\u00e4umter schmaler Weg ist ausreichendHierzu gibt es inzwischen eine Menge Urteile. Demnach ist es Eigent\u00fcmern und Mietern zuzumuten, B\u00fcrgersteig, Wege zum Hof und Garten, den Hauseigang sowie Wege zu den M\u00fclltonnen und zur Garage\/Tiefgarage von Eis und Schnee freizuhalten. Meist gen\u00fcgt ein 1,00 bis 1,20m breiter Weg und zu den M\u00fclltonen 0,50m. Da die Kommunen das aber jeweils separat regeln, fragt dort nach!IRRTUM 7: Schnee auf dem Dach kann ich nicht r\u00e4umen, Eiszapfen kann ich nicht entfernenNat\u00fcrlich muss sich niemand selbst in Gefahr bringen und auf das Hausdach oder eine Leiter steigen. Kann man selbst nichts unternehmen, k\u00f6nnen Fussg\u00e4nger durch ein Schild oder eine Absperrung gewarnt werden. Die Feuerwehr rufen , wenn Gefahr im Verzug ist und der Schnee abzurutschen droht. ACHTUNG: solch ein Einsatz kann teuer werden!\tWelche Versicherung sch\u00fctzt Mieter und Hausbesitzer?F\u00fcr Mieter einer Wohnung oder Bewohner eines Einfamilienhauses besteht der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die von Wohnung oder Haus ausgehen. Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Gemeinschaften von Wohnungseigent\u00fcmern und Vermieter eines Einfamilienhauses oder Besitzer eines unbebauten Grundst\u00fccks brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch Besitzer von Einfamilienh\u00e4usern mit Einliegerwohnungen brauchen diesen speziellen Haftpflichtschutz. Wie beraten Dich gern!TIPP: Die private Haftpflichtversicherung bzw. die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung \u00fcbernehmen keine gesetzlichen Bu\u00dfgelder&nbsp;&nbsp;Telefon 02253\/8420 oder 0177 \/ 838 70 19&nbsp;\t&nbsp;&nbsp;&nbsp;"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Die 7 gr\u00f6ssten Irrt\u00fcmer zur R\u00e4um- und Streupflicht","item":"https:\/\/forsbeck.de\/die-7-groessten-irrtuemer-zur-raeum-und-streupflicht\/#breadcrumbitem"}]}]