[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BlogPosting","@id":"https:\/\/forsbeck.de\/aenderungen-fuer-versicherungskunden-2019\/#BlogPosting","mainEntityOfPage":"https:\/\/forsbeck.de\/aenderungen-fuer-versicherungskunden-2019\/","headline":"\u00c4nderungen f\u00fcr Versicherungskunden 2019","name":"\u00c4nderungen f\u00fcr Versicherungskunden 2019","description":"2019 bringt einige \u00c4nderungen f\u00fcr Versicherungskunden mit sich. Wir stellen die f\u00fcnf wichtigsten Neuerungen vor &nbsp; 1. Arbeitgeberzuschuss f\u00fcr Betriebsrenten Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Bruttolohns sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen, haben im neuen Jahr Anspruch auf Zusch\u00fcsse vom Arbeitgeber. Bislang ist die Beteiligung des Arbeitgebers freiwillig. Bei Neuvertr\u00e4gen, die ab 1. 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Wir stellen die f\u00fcnf wichtigsten Neuerungen vor&nbsp;1. Arbeitgeberzuschuss f\u00fcr BetriebsrentenArbeitnehmer, die einen Teil ihres Bruttolohns sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen, haben im neuen Jahr Anspruch auf Zusch\u00fcsse vom Arbeitgeber. Bislang ist die Beteiligung des Arbeitgebers freiwillig. Bei Neuvertr\u00e4gen, die ab 1. Januar 2019 geschlossen werden, m\u00fcssen Arbeitgeber den umgewandelten Beitrag der Arbeitnehmer um 15 Prozent aufstocken.&nbsp;2. Entlastung von Betriebsrenten aus PensionskassenDies betrifft alle Arbeitnehmer, die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis alleine in eine Pensionskasse eingezahlt haben. F\u00fcr Leistungen der Pensionskasse m\u00fcssen ab 2019 keine Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mehr gezahlt werden. Hat der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren zu viel Beitr\u00e4ge gezahlt, hat er Anspruch auf Erstattung.&nbsp;3. Basisrente: H\u00f6herer Steuerabzug Verbraucher mit einer Basisrente (\u201eR\u00fcrup-Rente\u201c) k\u00f6nnen 2019 wieder einen gr\u00f6\u00dferen Teil ihrer Beitr\u00e4ge als Sonderausgaben in der Steuererkl\u00e4rung angeben. Zum einen steigt der steuerliche H\u00f6chstbetrag zur Basisrente auf 24.305 Euro. Zudem erkennt das Finanzamt nun 88 Prozent der eingezahlten Beitr\u00e4ge als Sonderausgaben an (2018: 86 Prozent). Somit sind 2019 maximal 21.388 Euro als Sonderausgaben abzugsf\u00e4hig. F\u00fcr gemeinsam veranlagte Ehegatten\/Lebenspartner verdoppeln sich diese Betr\u00e4ge.&nbsp;4. Informationsbl\u00e4tter: Bessere \u00dcbersicht vor AbschlussAb Januar stellen Anbieter von Sach- und Unfallversicherungen sowie bestimmter Lebensversicherungen neue Informationsbl\u00e4tter im Internet bereit. So sollen Verbraucher m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig einen schnelleren \u00dcberblick zu einzelnen Policen erhalten. Das Informationsblatt ist in den Versicherungssparten einheitlich gestaltet und gibt unter anderem Auskunft \u00fcber:\u2022 die Art der Versicherung\u2022 die Laufzeit\u2022 den Umfang der gedeckten Risiken \u2022 die H\u00f6he und Zahlungsweise der Versicherungspr\u00e4mie.&nbsp;5. Bayern streicht staatliche Nothilfen f\u00fcr HochwasseropferDer Freistaat Bayern hat angek\u00fcndigt, ab dem 1. Juli 2019 keine staatlichen Soforthilfen nach Naturkatastrophen mehr zu zahlen. Damit reagiert der Freistaat auf das steigende Risiko von Wetterextremen. Staatshilfen sind kein Ersatz f\u00fcr fehlenden Versicherungsschutz. Hauseigent\u00fcmer sollten deshalb pr\u00fcfen, ob ihre Wohngeb\u00e4udeversicherung alle Naturgefahren einschlie\u00dft und sich umfassend versichern.\u00a9 GDV\tDu m\u00f6chtest mehr wissen, ob Du betroffen bist oder hast weitere Fragen ?\u00a0 Ruf uns an oder schreib uns eine email, wir beraten Dich gern!&nbsp;Telefon 02253\/8420 oder 0177 \/ 838 70 19&nbsp;"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"\u00c4nderungen f\u00fcr Versicherungskunden 2019","item":"https:\/\/forsbeck.de\/aenderungen-fuer-versicherungskunden-2019\/#breadcrumbitem"}]}]