Schaden durch einen Baum

 

Anke ist sauer. Sie hatte ihr Auto unter einer Kastanie an einer Wohnanlage geparkt. Als sie zum Auto zurückkam, war ein Ast heruntergefallen und hatte das Auto beschädigt. Der Sachschaden betrug rund 9.000 Euro. Als Eigentümer eines Baumes muß ich darauf achten, dass niemand zum Beispiel durch herabfallende Äste zu Schaden kommt. Doch wie weit geht die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ bei Bäumen?

 

Hausverwaltung soll als Baumbesitzerin zahlen

Anke verlangte das Geld von der Hausverwaltung, da sie mit der Unterhaltung der Wohnanlage beauftragt worden war. Sie argumentierte, die Hausverwaltung habe den Baum nicht ausreichend untersucht und überwacht. Die Hausverwaltung wollte nicht zahlen, so kam es zum Prozeß. Ein eingeholtes Sachverständigengutachten ergab, dass die Rinde an einer Astgabelung länglich verdickt war, was ein Anzeichen für eine mögliche Instabilität ist. Anke war der Auffassung, die Hausverwaltung hätte wegen des Baums fachmännischen Rat einholen müssen.

 

Bäume bei Verkehrsflächen müssen geprüft werden

Das Gericht sah dies allerdings anders. Zwar müsse der Eigentümer eines Baumes grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass von dem Baum keine Gefahr ausgehe. Er müsse daher auch die Bäume auf seinem Grundstück auf Schäden und Erkrankungen und auf ihre Standfestigkeit regelmäßig untersuchen. Dies gelte in erhöhtem Maße, wenn der Baum im Bereich von Verkehrsflächen stehe und damit potenziell andere Personen gefährde.

 

Von Privatpersonen kann keine professionelle Prüfung erwartet werden

Privatleute müssen in angemessenen zeitlichen Abständen Bäume in ihrem Eigentum prüfen, ob abgestorbene Teile, Rindenverletzungen oder sichtbarer Pilzbefall vorliegen. Dabei muss es sich jedoch um Dinge handeln, die von Laien erkennbar sind. Stellt der Besitzer etwas derartiges fest, muss er einen Baumfachmann hinzuziehen.

Für Gemeinden und Städten ist die Anforderung höher. Sie müssen laut dem Gericht Straßenbäume regelmäßig von qualifiziertem Personal kontrollieren lassen.

Im vorliegenden Fall sei die Instabilität der Kastanie nur für einen Baumfachmann mit forstwirtschaftlichem Wissen erkennbar gewesen. Der Hausverwaltung sei kein Vorwurf zu machen.

 

Anke muss ihren Schaden selbst tragen.  Achte darauf, wo Du in Zukunft
Dein Auto parkst und schau, ob eventuelle Gefahren durch Bäume drohen.

 

Sturmschaden an einem KFZ. Wer trägt den Schaden?

Du hast Fragen zu Deiner KFZ Versicherung? Auch wenn Du nicht bei uns versichert bist, helfen wir Dir gerne!

Telefon 02253/8420 oder 0177 / 838 70 19

oder im WhatsApp Chat